DIVI-Register

Meldung von Intensivbetten jetzt Pflicht

Die deutschen Krankenhäuser mit Intensivstationen müssen nun täglich ihre Bettenkapazitäten an das DIVI-Intensivregister melden.

Veröffentlicht:
Kliniken müssen ihre Kapazitäten ab sofort an das DIVI-Intensivregister melden.

Kliniken müssen ihre Kapazitäten ab sofort an das DIVI-Intensivregister melden.

© Robert Kneschke / stock.adobe.com

Berlin. Ab sofort sind alle Kliniken mit Intensivstationen verpflichtet, jeden Tag ihre Bettenkapazitäten an das DIVI-Intensivregister zu melden. Die Meldung muss bis neun Uhr erfolgen. Wöchentlich müssen die Kliniken zudem ihre Datenmeldungen gegenüber den jeweiligen Landesbehörden dokumentieren.

„Schon in den vergangenen Tagen haben sich rund 1000 Kliniken gemeldet und überwiegend täglich Daten aktualisiert“, sagt der Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), Professor Uwe Janssens. Die Meldepflicht sei ein wichtiger Baustein, um tagesaktuell valide Daten für das gesamte Bundesgebiet zu erhalten. An den Registerdaten könnten sich auch politische Entscheidungsträger künftig orientieren.

Lesen sie auch

Mögliche Neuaufnahmen pro Tag einschätzen

Die Kliniken müssen zum Beispiel Informationen über die Zahl der bereits belegten Betten sowie über die Zahl der insgesamt belegbaren Betten liefern und einschätzen, wie viele Neuaufnahmen in den kommenden 24 Stunden möglich wären. Darüber hinaus werden auch die Kapazitäten an nicht-invasiven und invasiven Beatmungsmöglichkeiten abgefragt. Auch vorhandene Plätze zur zusätzlichen extrakorporalen Membranoxygenierung (ECMO) werden in dem Register erfasst.

Um ein vollständiges Bild zu erhalten, müssen Krankenhäuser einmalig die Zahl ihrer Intensivbetten mit Stand vom 1. Januar dieses Jahres angeben. Informieren müssen die Krankenhäuser auch über die Zahl der Patienten mit einer COVID-19-Infektion, die intensivmedizinisch behandelt werden, beatmet werden oder die in diesem Jahr aus dem Krankenhaus entlassen wurden. Laut Janssens ist das Register weltweit einmalig. „Die internationale Resonanz ist außerordentlich“, so der DIVI-Präsident.

Lockerung: Politikern Werkzeuge an die Hand geben

Die DIVI arbeite schon jetzt an der Weiterentwicklung des Registers, sagt der Sprecher der DIVI-Sektion „Lunge – Respiratorisches Versagen“, Professor Christian Karagiannidis. „Unser nächstes großes Etappenziel ist das Bereitstellen von validen Prognosemodellen für die gesamte Bundesrepublik.“

Anhand dieser Modelle könne die Auslastung von Intensivstationen sowie die Entwicklung von intensivmedizinischen COVID-19-Behandlungen für einige Wochen vorausgesagt werden, so Karagiannidis.

Ziel sei es, diese Prognosemodelle auf Basis der Registerdaten sowie bekannter Inkubationszeiten und der Dauer notwendiger Beatmungen bis Ende April zur Verfügung zu stellen. Auch entwickeln die Experten nach eigenen Angaben derzeit Kartenmodelle, aus denen sich die exakte Situation in einzelnen Landkreisen ablesen ließen.

Dies sei wichtig, um den Politikern ein Werkzeug an die Hand zu geben, mit dem sie entscheiden können, ob die derzeit geltenden Beschränkungen gelockert werden könnten oder beibehalten werden müssten, sagt Karagiannidis. (chb)

Lesen sie auch
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Tag der Privatmedizin 2023

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

© Viacheslav Yakobchuk / AdobeStock (Symbolbild mit Fotomodellen)

Springer Pflege

Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

COVID-19 in der Langzeitpflege

© Kzenon / stock.adobe.com

Springer Pflege

COVID-19 in der Langzeitpflege

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen