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Abtreibung

Müde Koalition zündet Turbo beim Paragrafen 219a

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BERLIN. Die große Koalition will den Streit um das „Werbeverbot“ für Abtreibungen im Paragrafen 219a StGB vom Tisch haben. Vergangene Woche hatte das Plenum bereits den Entwurf der beiden Koalitionsfraktionen in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen.

Am Mittwochmorgen wurde ein gleichlautender Regierungsentwurf ohne Debatte vom Plenum auf die parlamentarische Reise geschickt. Dieser Geschäftsordnungstrick macht den Weg frei für die zweite und dritte Lesung des Entwurfs schon am Donnerstag. Denn nach der Geschäftsordnung des Bundestags ist die dafür nötige Fristverkürzung nur bei Regierungsvorlagen möglich, nicht aber bei Entwürfen, die von den Fraktionen selbst kommen.

Noch am Montag war die Vorlage bei einer Anhörung im Rechtsausschuss auf mehrheitlich harsche Kritik gestoßen. Experten wie der Hamburger Strafrechtsprofessor Reinhard Merkel monierten, die Strafandrohungen im Paragrafen 219a lägen „jenseits des verfassungsrechtlich Zulässigen“.

Der Entwurf der Koalition sieht vor, dass Ärzte nur über das bloße Faktum informieren dürfen, dass sie Abtreibungen anbieten. Weitergehende Informationen müssen Schwangere einer Liste entnehmen, die unter anderem von der Bundesärztekammer geführt werden soll.

Der Rechtsausschuss stimmte am Mittwoch der Vorlage zu und wies anderslautende Anträge der Oppositionsfraktionen ab. In der Aussprache betonten SPD-Abgeordnete ihre Unzufriedenheit mit dem Kompromiss, räumten aber ein, dass aktuell in der Koalition alle Argumente dazu ausgetauscht seien. Die Opposition hatte die Einigung im Bundestag als „Koalitionsfrieden-Rettungsgesetz“ bezeichnet. (fst, mit dpa-Material)

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