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Südwesten

Neue Leistung im Kardiologie-Vertrag

Zur präzisen Indikationsstellung für eine StentImplantation gibt es nun die Druckdrahtmessung.

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STUTTGART. Die Vertragspartner des Paragraf 73c-Vertrages für die Kardiologie in Baden-Württemberg haben vereinbart, dass ab dem 1. Juli die am Vertrag teilnehmenden Kardiologen die Materialkosten für die Druckdrahtmessung erstattet bekommen.

Im Kollektivvertragssystem gibt es dafür keine Abrechnungsmöglichkeit. Die Druckdrahtmessung dient dazu, präzise festzustellen, ob eine Stent-Implantation notwendig ist.

Voraussetzung für die Abrechnung ist, dass es keinen nichtinvasiven Nachweis einer Minderdurchblutung des Herzmuskels gibt und bei der Herzkatheteruntersuchung mit konventionellen Methoden nicht zuverlässig festgestellt werden kann, ob eine Stent-Implantation indiziert ist.

Laut Dr. Ralf Bosch, Vorsitzender des Berufsverbandes niedergelassener Kardiologen in Baden-Württemberg, ist der Nutzen der Druckdrahtmessung 2009 in einer europäisch-amerikanischen Studie belegt worden. Sie wurde 2010 in die Leitlinien der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie aufgenommen.

Dennoch werde die Leistung nicht flächendeckend angeboten, weil die Kosten nicht erstattet werden. Daher sei die Vereinbarung mit der AOK Baden-Württemberg und der BKK Bosch ein wichtiger Schritt, Patienten leitlinienkonform zu versorgen.

AOK-Chef Christopher Hermann sieht eine Verbesserung darin, dass Patienten vor unnötigen Eingriffen bewahrt werden. (HL)

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