Zahlen des AOK-Bundesverbands

Neue Mindestmengen verändern die Versorgungslandschaft

Im kommenden Jahr greifen neue Mindestmengen. Sie haben je nach Art des Eingriffs unterschiedlich starke Auswirkungen auf die Konzentration von Klinikstandorten.

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Die Anhebung der Mindestmengenanforderung in der Frühchenversorgung hatte zuletzt für besondere Aufmerksamkeit gesorgt. In vielen anderen Indikationen sind Kliniken 2024 ebenfalls mit neuen Fallzahlanforderungen konfrontiert.

Die Anhebung der Mindestmengenanforderung in der Frühchenversorgung hatte zuletzt für besondere Aufmerksamkeit gesorgt. In vielen anderen Indikationen sind Kliniken 2024 ebenfalls mit neuen Fallzahlanforderungen konfrontiert.

© Christ Media

Berlin. Der AOK-Bundesverband macht mit der „Mindestmengen-Transparenzkarte“ deutlich, wie die im kommenden Jahr erhöhten Mindestmengen die Versorgungslandschaft verändern.

Die Anhebung bei der Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Gewicht unter 1.250 Gramm auf 25 Geburten pro Jahr führe dazu, dass bundesweit 13 Geburtsstationen keine Berechtigung zur weiteren Versorgung im kommenden Jahr erhalten – falls die Länder nicht noch Ausnahmegenehmigungen erteilen. Die Versorgung werde dann bei bundesweit 144 neonatologischen Abteilungen liegen, teilte der AOK-Bundesverband am Donnerstag mit.

Die deutlichste Konzentration werde sich im kommenden Jahr bei komplexen Ösophagus-Operationen ergeben: Die Zahl der an der Versorgung beteiligten Klinik-Standorte werde um ein Viertel auf 111 sinken.

Bei den komplexen Eingriffen an der Bauchspeicheldrüse müssten 46 Standorte aus der Versorgung ausscheiden – das entspreche einem Minus von elf Prozent, heißt es. Bei Lebertransplantationen sinkt die Zahl der zur Operation berechtigten Klinikstandorte von 20 auf 18, bei Stammzell-Transplantationen von 92 auf 72 (minus 22 Prozent).

Neue Mindestmengen bei Brust- und Lungenkrebs

Bei Kliniken mit Erlaubnis für die Implantation von Kniegelenk-Totalendoprothesen werde es einen Rückgang um drei Prozent von 938 auf 903 geben. Dagegen werden nach Angaben des AOK-Bundesverbands Nierentransplantationen unverändert an 36 Standorten vorgenommen werden dürfen.

2024 werden neue Mindestmengen für Brustkrebs- und Lungenkrebs-Operationen erstmals Wirkung entfalten. Für die chirurgische Behandlung von Brustkrebs gelte dann eine Mindestmenge von 50 Fällen pro Jahr, die 2025 noch einmal auf 100 Fälle jährlich angehoben wird. Für das kommende Jahr hätten insgesamt 425 Klinik-Standorte die Erlaubnis für solche Operationen erhalten.

Bei der thoraxchirurgischen Behandlung von Lungenkrebs bei Erwachsenen gilt 2024 eine Mindestmenge von 40 Fällen pro Jahr. Auf dieser Basis hätten 169 Klinik-Standorte eine OP-Erlaubnis. (eb)

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