"Neue Onkologie-Vereinbarung ist Basis für Weiterentwicklung"

Trotz Erleichterung über den neuen Vertrag melden Deutschlands Krebsärzte Nachbesserungsbedarf an.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

KÖLN. Die niedergelassenen Onkologen begrüßen den Abschluss der Onkologie-Vereinbarung, auch wenn sie noch Verbesserungsbedarf sehen. "Die neue Vereinbarung löst längst nicht alle Probleme, bildet aber die Basis für eine Weiterentwicklung", sagt der Vorsitzende des Berufsverbands der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen (BNHO) Dr. Stephan Schmitz.

Er begrüßt, dass die Onkologie-Vereinbarung eine bundesweit einheitliche Versorgungsstruktur durch Vertragsärzte schafft. Weniger Freude macht ihm, dass den in der Vereinbarung festgelegten zusätzlichen Anforderungen an die Mediziner keine Anhebung des Vergütungsniveaus folgt. "Wir hätten uns eine adäquate Berücksichtigung der geänderten Behandlungsrealität in der modernen Onkologie gewünscht", sagt Schmitz. Als Beispiel nennt er die orale Chemotherapie. Obwohl sie bereits rund 30 Prozent der Therapien ausmache, gebe es für sie keine neue Ziffer. Schmitz bemängelt auch, dass KBV und Kassen zur Vergütung der Transfusionen lediglich eine Protokollnotiz verfasst haben. "Die Onkologie-Vereinbarung muss zukünftig die Entwicklungen der Medizin schneller erfassen, als dies im Rahmen der bis zu 15 Jahre alten bisherigen Vereinbarungen geleistet wurde." Als positiv bewertet Schmitz die Berücksichtigung der Behandlung von Patienten mit progrediemtem Verlauf des Tumorleidens nach Abschluss der Chemo- oder Strahlentherapie.

Die Vergütung für die onkologischen Leistungen basiert auf bundeseinheitlich strukturierten Kostenpauschalen. Die Bewertung müssen Kassen und KVen auf Basis der bisherigen regionalen Vereinbarungen noch aushandeln. Positiv ist aus Sicht des BNHO, dass die Vergütung der Leistungen außerbudgetär erfolgt.

Die Onkologie-Vereinbarung sieht für die teilnehmenden Vertragsärzte Mindestmengen vor. Das sind 120 Patienten pro Arzt und Quartal bei den internistischen Onkologen und 80 Patienten bei den anderen Fachärzten wie Urologen oder Gynäkologen. Das sei die richtige Enwicklung, sagt BNHO-Geschäftsführer Armin Goetzenich. "Wir sehen es aber kritisch, dass es Öffnungsklauseln gibt", sagt er. Dadurch bestehe die Gefahr, dass die angestrebte höhere Qualifizierung wieder verwässert wird.

Lesen Sie dazu auch: Onko-Vereinbarung: Einigung im Vertragspoker erzielt

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