Neue U-Vorsorge ist der Grund für Honorarsteigerung

Kinder- und Jugendärzte diagnostizieren für die eigene Fachgruppe nur ein geringfügiges Honorarwachstum.

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BAD ORB (ras). Entgegen den von Politik und Krankenkassen veröffentlichten Statistiken sind die Honorare der Kinder- und Jugendärzte nach Darstellung des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) zuletzt nur geringfügig gestiegen.

Der Hauptanteil der Honorarzuwächse in Höhe von 7,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sei im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Pädiater mit der U7a im Alter von drei Jahren eine neue Vorsorgeuntersuchung erbringen und abrechnen können. Das zusätzliche Einkommen der Fachgruppe hänge daher maßgeblich mit einer Leistungserweiterung zusammen, stellte Kinder- und Jugendärzte-Präsident Dr. Wolfram Hartmann klar.

Niedergelassene Kinder- und Jugendärzte kommen nach seinen Angaben im Schnitt auf ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 70 600 Euro pro Jahr. Dies entspreche einem monatlichen Einkommen von 5900 Euro vor Steuern und abzüglich aller sonstigen Abgaben, die Freiberufler selbst zu tragen haben.

Erschwerend komme hinzu, dass die Schwankungen der Einkommen je nach Region und Fallzahl höchst unterschiedlich seien. So schwankt das monatliche Bruttoeinkommen bei den Pädiatern zwischen 3000 und 8000 Euro. Hartmann: "Von einer bundeseinheitlichen Honorierung, wie sie uns zugesagt worden ist, sind wir noch meilenweit entfernt."

Der BVKJ-Präsident bemängelt, dass durch die Pauschalierung in der Pädiatrie immer mehr Leistungen nicht vergütet würden. Notwendig sei die rasche Einführung sozialpädiatrischer Ziffern und spezieller Beratungsziffern gerade auch für Kinder und Jugendliche, die in Armut oder sozialer Isolation leben müssen.

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