Hausarztvertrag

Neuer Ärger in Sachsen?

Hausärzteverband und SpiFa schießen gegen die AOK Plus: Die Kasse versuche, mit einem Modellvorhaben den geschiedsten Hausarztvertrag zu umgehen. Das lässt die AOK jedoch nicht so stehen.

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NEU-ISENBURG. Wieder einmal scheint der Datentransfer bei den Selektivverträgen, genauer die S3C-Schnittstelle, die die AOK-Tochter gevko entwickelt hat, zum Anstoß des Ärgernisses zu werden.

Wie der Deutsche Hausärzteverband und der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) in einer gemeinsamen Mitteilung monieren, versuche die AOK Plus "sämtliche haus- und fachärztlichen Selektivverträge in Sachsen ausschließlich durch die KV über die S3C-Schnittstelle umsetzen zu lassen". Gelingen soll dies durch ein Modellvorhaben nach Paragraf 63 SGB V.

Tatsächlich schwelt der Ärger aber schon länger. Es geht um den geschiedsten Hausarztvertrag zwischen Hausärzteverband und AOK Plus. Die AOK weigere sich, so die Verbände, geltende Selektivverträge gemeinsam mit den Verbänden umzusetzen.

Die AOK Plus habe zunächst den Versuch gestartet, ohne Ausschreibung einen Parallelvertrag mit der KV Sachsen zu schließen, erklärt Vincent Jörres, Pressesprecher des Deutschen Hausärzteverbands.

Diesen hätte die Kasse aber aufgrund eines Vergabenachprüfverfahrens gestoppt. Im zweiten Schritt versuche sie nun eben, alle Selektivverträge über die S3C-Schnittstelle mit der KV umzusetzen. Dabei sei die Schnittstelle sicherlich nur ein Baustein der Verträge und eben nicht alleiniger Anstoß des Ärgers.

Jörres: "Unser primäres Anliegen ist, dass der geschiedste Vollversorgungsvertrag, so wie er rechtsgültig ist, jetzt auch umgesetzt wird und nicht versucht wird, sich über andere Verträge aus der Verantwortung zu tricksen."

Unterschiedliche Auslegungen

Doch das habe die Kasse, wie ihre Pressesprecherin Hannelore Strobel auf Nachfrage erklärt, auch gar nicht vor. Selbstverständlich werde der festgelegte HzV-Vertrag durch die AOK Plus umgesetzt.

Der Schiedsspruch liege der Kasse nun zwar vor - und werde zum 1. April 2016 finanzwirksam. Was jedoch noch fehle, sei die Begründung zu dem Schiedsspruch.

Was bei einigen kritischen Punkten zu sehr unterschiedlichen Auslegungen der festgelegten Vertragsinhalte führe, so Strobel weiter.

Davon unabhängig läuft laut Strobel das Modellvorhaben mit der KV Sachsen. Hier gehe es darum, den vom Gesetzgeber gewünschten Wettbewerb um gute Versorgung und den Wunsch nach einer verbesserten Zusammenarbeit von Haus- und Fachärzten aufzugreifen.

Das Modellvorhaben sei als Alternative ebenso wie der Hausarztvertrag für die Ärzte freiwillig, stellt sie klar.

Beide Verträge könnten nebeneinander bestehen. Für die Umsetzung würden die bestehenden Prozesse der Regelversorgung bzw. der KV - insbesondere bei der Abrechnung - genutzt.

Die S3C-Schnittstelle komme lediglich an den Stellen zum Einsatz, wo es keine entsprechende Prozessunterstützung in der Regelversorgung gibt.

Dabei beschreibt die Schnittstelle übrigens die Spezifikation für den Datenim- und export. Sie stellt keine Software dar. (reh)

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