Neuer EBM mit mehr Morbidität

Die geringe Lust der KVen, an der Honorarverteilung zu drehen, hat seinen Grund vor allem im EBM. Die KBV will, dass das Regelwerk steigende Morbidität besser abbildet.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Regelwerk, an dessen Einführung viele Ärzte ungute Erinnerungen haben: der EBM.

Regelwerk, an dessen Einführung viele Ärzte ungute Erinnerungen haben: der EBM.

© nös

Am 1. April 2014 soll es so weit sein: Dann soll der reformierte Einheitliche Bewertungsmaßstab in Kraft treten, hat KBV-Chef Dr. Andreas Köhler angekündigt.

Was die KBV-Vertreter Ende April beschlossen haben, bedeutet eine Evolution, keine Revolution, des geltenden EBM.

Die gebremste Lust der Vertreterversammlungen, die neuen Freiheiten zur eigenen Honorargestaltung zu nutzen, hat auch mit dem geltenden EBM zu tun.

Trotz der deutlichen Zuwächse bei der Gesamtvergütung bleibt von der EBM-Reform 2009 vor allem eines in Erinnerung: Die Verwerfungen zwischen den Arztgruppen sowie die beständigen Korrekturläufe von Quartal zu Quartal.

Die damals gemachten Erfahrungen spiegeln sich wider in den vorsichtigen Anpassungen des Honorarverteilungsmaßstabs: Weil die Patienten kränker werden, der gesetzlich definierte Behandlungsbedarf sich aber nicht verändert, bildet sich dies auch nicht im EBM ab. Und daran können auch großformatige HVM-Reformen nichts ändern.

Der jüngst vorgestellte Ärztemonitor, den die KBV in Auftrag gegeben hatte, spricht eine klare Sprache: Zehn Prozent der befragten Ärzte zeigten sich bei der von infas erstellten Analyse "sehr unzufrieden" mit ihrem Einkommen, 33 Prozent gaben sich "eher unzufrieden".

Zeitzuschläge für besonderen Beratungsbedarf

Insgesamt 46 Prozent der Ärzte gaben an, "eher zufrieden" zu sein, zehn Prozent bezeichneten sich als "sehr zufrieden".

Im geplanten neuen EBM soll dessen Kapitelstruktur unangetastet bleiben, vielmehr will man jedes Kapitel sukzessive auf Korrekturbedarf überprüfen. Dafür müsste die Morbidität der Versicherten stärker berücksichtigen.

Dies soll das Hauptargument sein, um die von den Krankenkassen geforderte Ausgabenneutralität zu verhindern. Dafür ist es aber nötig, Leistungsveränderungen und -verlagerungen vom stationären Sektor in die Praxis nachzuweisen. Dem steht der hohe Pauschalierungsgrad der Vergütung entgegen.

Ins Gespräch gebracht hat die KBV eine neue Kategorie in der Vergütungssystematik: Demnach könnten Zeitzuschläge für Leistungen definiert werden - etwa für besonderen Beratungsbedarf bei Diabetikern.

Loswerden will die KBV einen Ausgabenposten, der die Gesamtvergütung in wachsendem Maße belastet: Vor allem antrags- und genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen sowie probatorische Sitzungen sollten ab 2013 extrabudgetär bezahlt werden, forderten die KBV-Vertreter. Die Ausgaben dafür seien seit 1999 von 650 Millionen auf 1,5 Milliarden Euro explodiert.

Lesen Sie dazu auch die Umfrage in den KVen: Regionaler HVM - frei gewählte Fesseln

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