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Regionaler HVM - frei gewählte Fesseln

Kassenärztliche Vereinigungen können seit Jahresbeginn wieder eine regionale Honorarverteilung festlegen. Doch der Deckel der Gesamtvergütung bremst die neue Freiheit, die das Versorgungsgesetz eröffnet hat. Update vom 14.06.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Regionaler HVM - frei gewählte Fesseln

© Kautz15 / fotolia.com

Wirklich genau kann die Bundesregierung nicht sagen, warum sie erst auf eine Konvergenz der vertragsärztlichen Honorare gesetzt hat, nun aber wieder die Türen für eine Regionalisierung geöffnet hat.

Es habe im Frühjahr 2011 einen "Dialogprozess" zu dem Thema mit KBV, GKV-Spitzenverband und ärztlichen Berufsverbänden gegeben, schrieb BMG-Staatssekretärin Ulrike Flach im November vergangenen Jahres in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion.

Fakt ist, dass das Versorgungsstrukturgesetz den regionalen KVen neue Freiheiten gibt, einen Honorarverteilungsmaßstab festzusetzen. Und dass, ohne wie bisher einen Vertrag mit den Krankenkassen schließen zu müssen.

Stattdessen reicht es nun, einen HVM in eigener Verantwortung als Satzung zu beschließen. Es muss nur noch das Benehmen mit den Krankenkassen hergestellt werden.

Zur Begründung hat der Gesetzgeber erklärt, die seit 2004 geltende Vertragskonzeption habe "keine erkennbaren positiven Auswirkungen gezeigt".

Nach rund fünf Monaten hat die "Ärzte Zeitung" einen Zwischenstand der Diskussion über die Honorarverteilung in den KV-Regionen ermittelt. Das vorläufige Fazit ist ernüchternd: Mal wurde das Thema noch gar nicht angegangen, mal beschränken sich die Änderungen auf Vorgaben, die sich aus Normen auf der Bundesebene ergeben.

In den meisten Fällen beschränken sich die Reformversuche auf das Ziel, Umverteilung zwischen den Arztgruppen zu vermeiden. Kalkulationssicherheit ist ein weiteres oft genanntes Ziel.

Vielerorts wächst aber auch die Erkenntnis, dass eine Honorarverteilung noch keine Vergütungssteigerung bedeutet. Die Deckelung der Gesamtvergütung bleibt im laufenden Jahr bestehen.

Die Höhe der Honorierung wird sich auch 2012 nicht an der Morbiditätsentwicklung der Versicherten orientieren. Stattdessen wurde die Steigerung des Behandlungsbedarfs gesetzlich mit 1,25 Prozent vorgegeben.

Die Steuerung, so die Erkenntnis in den KV-Vorständen, wird regionalisiert, die neuen Freiheiten erweisen sich aber als beschränkt. So schreibt der Gesetzgeber eine Mengensteuerung vor, entbindet die KVen aber von der Pflicht, Vertragsärzten ein Regelleistungsvolumen zuzuweisen.

Weil die RLV nun einmal etabliert sind, behalten viele KVen dieses einst heftig kritisierte Drangsalierungsinstrument bei - mangels Alternativen.

Die Regionen im Überblick

Frage 1: Gibt es Pläne oder Beschlüsse, wann eine neue Honorarverteilung wirksam werden soll? Wie haben sich gegebenenfalls die Kassen dazu geäußert? Frage 2: Welche Argumente werden für die neue Honorarverteilung angeführt? Wird an den Regelleistungsvolumina festgehalten? Welche alternativen Instrumente werden diskutiert? Frage 3: Welche ausbudgetierten Leistungen soll es geben? Welche Gruppe würde unter der neuen Honorarverteilung gewinnen, welche verlieren?

Recherche aus den Regionen: fst, sto, ami, cben, di, bee, iss, ine, kud, tt, zie, rbü

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