Entlassmanagement

Neues Register? Vorschlag sorgt für Irritation

Diskussionen gibt es um die Einführung eines neuen Verzeichnisses für stationär tätige Ärzte.

Veröffentlicht:

BERLIN. Mit dem Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen soll auch das Entlassmanagement im Krankenhaus neu geregelt werden. Die Koalitionsfraktionen schlagen vor, dass GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft ein eigenes bundesweites Verzeichnis zur eindeutigen Identifikation aller verordnenden Ärzte aufbauen. Auch eine dritte Stelle könne damit beauftragt werden. Zu dem Änderungsantrag sollten am Mittwochabend im Gesundheitsausschuss Experten gehört werden.

Die Idee, ein neues Verzeichnis aufzubauen, sorgt allerdings für Irritationen. So fragt die Bundesärztekammer, ob zur Identifizierung der Krankenhausärzte nicht bereits bestehende Verzeichnisse in Betracht gezogen werden sollten. "Bürokratieabbau und Datensparsamkeit gebieten, keine doppelten Verzeichnisstrukturen zu schaffen", heißt es in der Stellungnahme zur Anhörung.

Auch der Marburger Bund spricht sich dafür aus, bestehende Strukturen zu nutzen: "Die Registrierung ärztlicher Daten gehört in ärztliche Hände. Deshalb unterstützen wir mit Nachdruck den Vorschlag der Bundesärztekammer, das Ärzteverzeichnis für das Entlassmanagement der Krankenhäuser bei einer zentralen Stelle der Landesärztekammern anzusiedeln", sagte Dr. Susanne Johna, MB-Bundesvorstandsmitglied. Es entbehre jeder Logik, weitere Registrierungssysteme aufzubauen, wenn man auf das Arztverzeichnis der Ärztekammern zurückgreifen könne. Das Angebot der Ärztekammern erfülle den Anspruch des Gesetzgebers mit wenig zusätzlichem Aufwand.

Keine Bedenken hat hingegen die KBV. Von dort heißt es, man begrüße "ausdrücklich die vorgesehenen Regelungen zur Einführung eines Krankenhausarztregisters." Ein solches Register schaffe erstmals eine weitreichende Transparenz über die in der stationären Versorgung tätigen Ärztinnen und Ärzte.

Die vorübergehende Übernahme dieser Aufgabe durch einen externen Dienstleister sei "ein praktikables Vorgehen", auch wenn aus Datenschutzgründen mittelfristig die Registerstelle besser an einer öffentlichen Stelle angesiedelt werden solle, so die KBV. (aze)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gastbeitrag

Wie sinnvoll sind Injektionen an der Wirbelsäule?

Rettungsdienst

Umfrage der Charité: Was Patienten in die Notaufnahme führt

Lesetipps
Eine männlicher Patient, der auf einem Fahrradergometer in die Pedale tritt, führt einen Belastungstest durch, um die Herzfunktion zu überprüfen.

© malkovkosta / stock.adobe.com

Mikrovaskuläre Dysfunktion

Was ein Belastungs-EKG bei Angina-pectoris-Verdacht bringt

Adipöse Kinder und Jugendliche tragen für den Rest ihres Lebens eine enorme Bürde mit sich. Die Folgen zeichnen sich bereits im Kindesalter ab und erstrecken sich bis ins Erwachsenenalter.

© kwanchaichaiudom / stock.adobe.com

Adipositas bei Kindern und Jugendlichen

Hoffnung auf neue Medikamente zur Gewichtsreduktion bei Kindern