U-Untersuchungen
Neuregelungen kommen nicht zum 1. Juli
BERLIN. Die neuen Regeln für U-Untersuchung von Kindern verzögern sich. Sie werden nicht zum 1. Juli in Kraft treten, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) berichtet.
Der Grund für die Verzögerung: Das Bundesgesundheitsministerium habe den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) zu einer weiteren Stellungnahme in einigen Punkte der geplanten Kinder-Richtlinie aufgerufen.
Wann die neuen Regelungen in Kraft treten sollen, ist noch nicht bekannt. (ths)