Nordrhein

Notdienst-Reform auf Kurs

Die Kammer gibt grünes Licht: Die KV Nordrhein kann mit der Reform des Notdienstes fortfahren.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

DÜSSELDORF. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) hat den Änderungen an der gemeinsamen Notdienstordnung mit der KV Nordrhein (KVNo) zugestimmt.

Damit kann die KVNo mit der von ihr initiierten Reform des Notdienstes fortfahren. Eine entscheidende Ergänzung ist die mögliche Kooperation der niedergelassenen Ärzte mit Kliniken beim Notdienst.

Dieser Punkt war eine der Voraussetzungen für die Zustimmung der ÄKNo-Delegierten zur Notdienstordnung. Noch im März hatten sie den Plänen der KVNo eine Absage erteilt.

Das KV-Konzept, das unter anderem auf eine deutliche Reduzierung der Zahl der allgemeinen ärztlichen Notdienstpraxen zielte, hatte in den Regionen für große Unruhe in der Bevölkerung, aber auch der Ärzteschaft gesorgt.

Im Juni hatte die KV dann ein abgeändertes Modell beschlossen, das auf die Zusammenarbeit mit den Kliniken setzt. Die KVNo soll dazu einen Rahmenvertrag mit der Landeskrankenhausgesellschaft aushandeln.

Das Konzept wird zunächst in der Region Bonn/Rhein-Sieg/Euskirchen getestet. Bereits beschlossen sind die Zentralisierung des Fahrdienstes und die Einrichtung von fachärztlichen Notdienstpraxen.

"Der eingeschlagene Weg ist auch gut vereinbar mit den neuen gesetzlichen Kooperationsverpflichtungen, bei denen es sich übrigens um Soll-Regelungen handelt, die genügend Spielraum für regionale Pläne lassen", sagte ÄKNo-Präsident Rudolf Henke bei der Kammerversammlung.

Die Kammer habe intensive Gespräche mit der KV über die Zukunft des Notdienstes geführt. Dabei sei es wesentlich darum gegangen, wie die Kooperation zwischen dem ambulanten Notdienst, den Notfallambulanzen der Krankenhäuser und dem Rettungsdienst verbessert werden könne.

"Denn schließlich muss jedes Reformkonzept, das wirklich zielführend sein will, die Wechselwirkungen zwischen diesen drei Systemen berücksichtigen", betonte Henke.

Ein Punkt sei der Kammer bei der Novelle der Notdienstverordnung besonders wichtig gewesen, sagte der Vorsitzende des ÄKNo-Ausschusses Ärztlicher Notfalldienst Dr. Carsten König: "Die Kreisstellen von Kammer und KV behalten die Verantwortung."

Die neue Notdienstordnung wurde von der Kammerversammlung mit großer Mehrheit angenommen.

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