Bayern
Notfallreform für Landkreise „inakzeptabel“
Der seit Mitte Januar bekannte Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Reform der Notfallversorgung stößt in den bayerischen Landkreisen auf massiven Widerstand.
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Die Notfallorganisation sollte nicht in den Händen der KV liegen, so Landräte in Bayern.
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München. Die bayerischen Landräte fordern vor der nächsten Abstimmungsrunde zwischen Bund und Ländern Ende Januar eine Korrektur des Vorschlages zur Reform der Notfallversorgung.
In der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales im Bayerischen Landkreistag waren sie sich laut Pressemitteilung einig, dass die geplante Reform des Bundesgesundheitsministeriums für die Versorgung der Menschen im ländlichen Raum inakzeptabel ist und verbanden das Ganze mit einer Kampfansage.
Einverstanden mit Leitsystem
Hintergrund sind die Pläne des Ministeriums für ein einheitliches Notfallleitsystem. Unter der 112 oder der 116 117 soll der Patient von Anfang an angeleitet werden.
Zudem sollen an ausgewählten Krankenhäusern Integrierte Notfallzentren (INZ) entstehen, die entscheiden, ob der Patient stationär in der Klinik behandelt werden muss oder gegebenenfalls auch ein Besuch beim Hausarzt reicht.
Gegen diese Regelung haben die Vertreter der Landkreise auch keine Einwände. Man sei sich mit dem BMG grundsätzlich „einig darüber, die Notfallambulanzen der Krankenhäuser von Patienten frei zu halten, die lediglich einer Behandlung durch einen niedergelassenen Arzt bedürften.
Die Notfallambulanzen der Krankenhäuser sind nur für wirkliche Notfälle und nicht für einfachen Schnupfen gedacht“, teilten sie nach ihrer Sitzung mit.
Kliniken gefährdet
Auf die Barrikaden gehen sie wegen der vom Ministerium dazu vorgeschlagenen Maßnahmen. Diese gehen aus ihrer Sicht „in die falsche Richtung und gefährdeten sogar zahlreiche Kreiskrankenhäuser der Grund- und Regelversorgung in ihrer Existenz.“
Auch sei mit der Reform „das Ende der Krankenhausplanung auf Länderebene“ im Anmarsch. Für inakzeptabel halten sie auch die in dem Referentenentwurf vorgesehene Beauftragung der Kassenärztlichen Vereinigung mit der fachlichen Leitung der Integrierten Notfallzentren.
Zweifel an der Kompetenz der KV
Die KV „kommt schon heute vielerorts ihrer eigenen Verantwortung in Bezug auf den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst nicht ausreichend nach“, heißt es dazu. Das werfe die Frage auf, wie die Notfallbereitschaft in den Krankenhäusern von der KV organisiert werden solle. Im Zweifel würden doch wieder die Krankenhäuser als Notnagel einspringen müssen, so die Befürchtung.
Die Landkreise wollen sich „mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen diese Entwicklungen wehren.“ Neben der politischen Unterstützung auf Landesebene gebe es auch die Rückendeckung der Bayerischen Krankenhausgesellschaft.
Zudem hätten sich die Landräte bereits über ihre Landkreistage mit ihren Kollegen aus Baden-Württemberg zusammengetan.