Orientierungsmarke ist die drittbeste KV

BERLIN (HL). Fast pünktlich auf den Tag erfüllten KBV und GKV-Spitzenverbände Anfang Oktober vergangenen Jahres, was ihnen der Gesetzgeber im Arzneimittel-Spargesetz AVWG aufgetragen hatte: die Bonus-Malus-Regelung. Aktuell gilt die Bundesregelung für sechs Arzneigruppen. Die Kernbotschaft: Wer die Leitsubstanz verordnet, verschreibt günstig und schützt sich vor dem Malus.

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