Vor Beratung im G-BA

Niedersächsische Kliniken fordern: Existenzbedrohende Strafzahlungen in PPP-RL streichen

Die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie ist am 19. Oktober Thema im Gemeinsamen Bundesausschuss. Niedersachsens psychiatrische und psychosomatischen Kliniken fordern, dass zumindest die drohenden Sanktionen abgeschafft werden.

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In Niedersachsen halten die psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken Änderungen an der PPP-Richtlinie für dringend nötig.

In Niedersachsen halten die psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken Änderungen an der PPP-Richtlinie für dringend nötig.

© Christoph Schmidt / dpa / picture alliance

Hannover. Niedersachsens psychiatrische Kliniken protestieren gegen die Strafzahlungen, die die PPP-Richtlinie (PPP-RL) ab 2024 für solche Häuser vorsieht, die die neuen Personaluntergrenzen nicht einhalten. Das teilte die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft am Freitag in Hannover mit.

Die psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken in Niedersachsen befürchten im Falle einer vollständigen Umsetzung der geplanten Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dass Versorgungskapazitäten erheblich eingeschränkt werden müssen, hieß es.

Strafzahlungen sind existenzbedrohend

In einer gemeinsamen Erklärung mahnen die Kliniken vor den am 19. Oktober anstehenden Beratungen im G-BA „dringend notwendige Anpassungen“ an. Die Unterzeichner der Erklärung fordern, die Sanktionsmechanismen solange auszusetzen, bis wissenschaftlich begründbare Mindestvorgaben zur Personalausstattung existieren. „Die Höhe der drohenden Sanktionen ist zum einen völlig unverhältnismäßig und zum anderen für Kliniken existenzbedrohend“, heißt es in der Erklärung.

Die Unterzeichner betonen zudem, dass grundlegende Voraussetzungen zur Erfüllung der Anforderungen der PPP-RL bislang fehlten. Benötigt würden zunächst rechtssichere Regelungen in der Bundespflegesatzverordnung zur vollständigen Finanzierung des erforderlichen therapeutischen Personals.

Multidisziplinäre Ansätze anerkennen

Zudem plädieren die Kliniken dafür, in den Mindestvorgaben der Richtlinie moderne interdisziplinäre und stationsübergreifende Behandlungskonzepte stärker zu berücksichtigen. Multidisziplinäre Ansätze und entsprechende Anrechnungsmöglichkeiten könnten aus Sicht der Kliniken zu der notwendigen Flexibilität verhelfen, um auch unter den Bedingungen eines sich verschärfenden Fachkräftemangels handlungsfähig zu bleiben.

Die allerorts laufenden Budgetverhandlungen zeigten, dass die Krankenkassen nicht bereit seien, das laut PPP-RL notwendige therapeutische Personal zu finanzieren, heißt es in der Erklärung weiter. „Das führt zu extrem konfliktbeladenen örtlichen Budgetverhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen.“

Risiko der Leistungsreduktion

Diese Richtlinie erreiche das Gegenteil dessen, was sie anstrebe, sagt auch Dr. Hans-Heinrich Aldag, Vorsitzender der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft. „Es ist zu befürchten, dass sich die Versorgungsqualität der Kliniken nicht verbessert, sondern sie ihre Leistungen reduzieren müssen, um Unterschreitungen bei der Erfüllung der Richtlinie und damit Sanktionen zu vermeiden“, so Aldag.

Er befürchtet, „dass deutlich weniger stationär und teilstationär behandlungspflichtige Patientinnen und Patienten versorgt werden könnten.“ (cben)

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