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Südwesten

Partner betonen Therapievorteile von PNP-Vertrag

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STUTTGART. Mit dem Selektivvertrag Psychiatrie, Neurologie, Psychotherapie (PNP-Vertrag) wird in Baden-Württemberg seit 2012 praktiziert, was der GKV-Spitzenverband fordert. Darauf haben Medi-Verbund, AOK Baden-Württemberg und Bosch BKK aufmerksam gemacht.

Der GKV-Spitzenverband hat im November 2013 in einem Positionspapier zur ambulanten Psychotherapie dafür plädiert, die Antragspflicht solle gelockert, die Stundenkontingente sollten flexibilisiert werden und Patienten insgesamt schneller einen Termin beim Therapeuten erhalten.

Mit dem PNP-Vertrag seien diese entscheidenden Schritte längst realisiert, heißt es. Dazu gehöre einerseits, dass Hausärzte als erste Anlaufstelle der Patienten flächendeckend in Qualitätszirkeln zum Krankheitsbild Depression fortgebildet werden.

Zum anderen ermögliche die Vergütungsstruktur, dass Zeit für ein ausführliches Gespräch mit dem Patienten bleibt. Ist eine Behandlung beim Psychotherapeuten, Psychiater oder Nervenarzt nötig, erhalte der Patient in der Regel binnen 14 Tagen einen Termin, heißt es in einer Mitteilung der Vertragspartner.

Da die Kooperation zwischen Haus- und Fachärzten - anders als in der Regelversorgung - vertraglich festgelegt sei, könnten Patienten so weit wie möglich ambulant behandelt werden und damit in ihrer vertrauten Umgebung bleiben.

Das sei auch wirtschaftlich bedeutsam, da hauptsächlich Menschen im erwerbsfähigen Alter betroffen seien. (eb)

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