BSG-Urteil

Patientenschützer kritisieren Engpässe bei Bereitschaftsdienst

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz erwartet nach dem BSG-Urteil zu den Poolärzten eine bundesweite Überlastung der Notaufnahmen. Nun sei die Politik zum Handeln aufgefordert.

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Notaufnahme einer Klinik: Bringt das BSG-Urteil zu Ärztinnen und Ärzten im Bereitschaftsdienst noch mehr Patienten in die Notfall-Ambulanzen in den Krankenhäusern?

Notaufnahme einer Klinik: Bringt das BSG-Urteil zu Ärztinnen und Ärzten im Bereitschaftsdienst noch mehr Patienten in die Notfall-Ambulanzen in den Krankenhäusern?

© Tobias Kleinschmidt / dpa

Berlin. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat Engpässe beim Ärztlichen Bereitschaftsdienst beklagt und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und seine Amtskolleginnen und Kollegen in den Bundesländern zum Handeln aufgefordert.

In der Nacht und am Wochenende sei der Bereitschaftsdienst kaum zu erreichen, sagte Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur. „Als Folge spitzt sich die Situation für kranke Menschen daheim, gerade in ländlichen Gebieten, immer mehr zu. Die bundesweite Überlastung der Rettungsdienste und der Notaufnahmen in den Krankenhäusern zeichnet sich ab“, fügte er hinzu.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel vom Oktober. Es hatte entschieden, dass ein Zahnarzt, der als sogenannter Poolarzt Notdienste in einem von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung gestellten Notdienstzentrum übernommen hatte, nicht wie ein Selbstständiger bezahlt werden kann, sondern auch sozialversichert werden muss. Nun kommt es in verschiedenen Bundesländern zu Einschränkungen beim Bereitschaftsdienst, etwa bei Öffnungszeiten von Bereitschaftspraxen, weil die Zusammenarbeit mit Poolärzten eingestellt wird.

Je nach Bundesland sei bis zur Hälfte der Bereitschaftsärzte davon betroffen, sagte Brysch. Lauterbach und die Gesundheitsminister der Länder müssten unverzüglich handeln. „Es gilt, die Dienstaufsicht gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen zum Wohl der Kranken ernst zu nehmen. Der gesetzliche Sicherstellungsauftrag der Kassenärzte muss dringend wiederhergestellt werden.“ Niedergelassene Kassenärzte seien verpflichtet, beim Bereitschaftsdienst mitzumachen. (dpa)

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