Patientenverfügung ab 1. September neu geregelt

Nach jahrelangem Streit tritt zum 1. September das Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft.

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Sechs Jahre Diskussion fanden am 19. Juni 2009 ihr Ende: Der Bundestag beschloss die Patientenverfügung, die nun zum 1. September 2009 in Kraft tritt. Bei der Abstimmung wurde der Fraktionszwang aufgehoben, es setzte sich schließlich der überparteiliche Vorschlag des SPD-Rechtsexperten Joachim Stünker durch (wir berichteten).

Das Gesetz sieht vor, dass Patienten sich explizit über die nicht-gewünschte ärztliche Behandlung äußern müssen. Eine vage Formulierung wie "Ich will nicht qualvoll dahinvegetieren" reicht nicht aus. Dann ist der Arzt nicht zwingend an die Verfügung gebunden. Die Verfügung richtet sich zunächst an den Betreuer, der prüft, ob die aktuelle Lebenssituation und die Festlegungen in der Verfügung übereinstimmen.

Laut dem Gesetz müssen Ärzte und Betreuer über die Auslegung der Verfügung übereinstimmen - wenn nicht, entscheidet das Gericht, ob und wie eine Behandlung fortgesetzt wird.

Außerdem sieht das Gesetz keine Reichweitenbegrenzung vor. Das heißt, dass Verfügungen eine umfassende Gültigkeit haben, auch wenn die Erkrankung nicht in kurzer Zeit zum Tod führt. Dies könnte zum Beispiel bei einer Demenzerkrankung oder einem Wachkoma der Fall sein.

Ärzte haben eine wichtige Position bei der Beratung der Patienten, wenn diese eine Verfügung aufsetzen. Auch Patientenorganisationen sowie das Bundesjustizministerium geben Formulierungshilfen. (bee)

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