Patientenverfügungen - für Ärzte unerlässlich

Patientenverfügungen? Unbedingt! Die dafür notwendigen Dokumente sollten allerdings nach Auffassung einer großen Mehrheit der niedergelassenen Ärzte in Deutschland niemals ohne das Know-how von Experten erstellt werden.

Veröffentlicht:

Von Christoph Fuhr

NEU-ISENBURG. Ein Ankreuzformular ausfüllen, und fertig ist die Patientenverfügung? So kann das nicht funktionieren, sagt eine überwältigende Mehrheit der Ärzte in Deutschland. Patienten wären bei dieser speziellen und im Detail komplizierten Aufgabe überfordert. 95 Prozent der Ärzte sind deshalb überzeugt: Betroffene brauchen hier dringend Unterstützung.

Was halten Ärzte eigentlich von Patientenverfügungen? Die "Ärzte Zeitung" und die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung wollten es genau wissen. Gemeinsam wurden Ärztinnen und Ärzte in einer Fragebogenaktion um ihre Meinung gebeten. Die Ergebnisse sind bei 500 abgegebenen Antwortbögen zwar nicht repräsentativ, aber die Mehrheiten bei vielen Detailfragen sehr eindeutig.

95 Prozent der Befragungsteilnehmer halten danach eine Verfügung für unerlässlich, um den Willen der Patienten zu erkennen. 85 Prozent sprechen ihre Patienten im Zweifel auch direkt an, weil sie das Thema für sehr wichtig halten.

Seit Inkrafttreten des Patientenverfügungsgesetzes im Herbst 2009 ist der Umfrage zufolge das Interesse in Praxen an diesem Thema gewachsen, wie vier von fünf Ärzten bestätigen. Für externe qualifizierte Beratungsangebote sprechen sich allerdings lediglich 37 Prozent der Befragten aus. 64 Prozent halten es für angebracht, die Beratung selbst in der Praxis zu machen.

Nicht ganz eindeutig ist auch die Rückmeldung mit Blick auf ein vor kurzem ergangenes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Sterbehilfe. Zur Erinnerung: Das BGH sprach im Juni einen Rechtsanwalt frei, der einer Frau geraten hatte, bei ihrer im Wachkoma liegenden Mutter den Ernährungsschlauch durchzutrennen. Nur 54 Prozent der Befragungsteilnehmer zeigten sich sicher, dass das BGH-Urteil ihre Arbeit tatsächlich erleichtert.

Jeder dritte Arzt stellte allerdings klar, dass er sich auch nach der BGH-Entscheidung beim Thema Sterbehilfe weiter verunsichert fühlt. Und zehn Prozent der Umfrageteilnehmer haben sich mit dem richtungsweisenden Urteil bisher überhaupt noch nicht beschäftigt.

Lesen Sie dazu auch: "Keine Patientenverfügung ohne Gespräch mit dem behandelnden Arzt!" Ein Register, das Willenserklärungen aufnimmt

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesetzgebungsvorhaben des BMG

Was das Gesundheitsministerium plant – und was es liegenlässt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Assoziation zwischen Cannabis und MACE

Kiffen schlägt wohl auf´s Herz

Lesetipps
Eine Frau liegt auf dem Sofa und hält sich den Bauch.

© dragana991 / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)

Schmerzerkrankung

Endometriose-Leitlinie aktualisiert: Multimodale Therapie rückt in den Fokus

Ein Mann fasst sich an den Kopf und hat die Stirn in Falten gelegt.

© Pongsatorn / stock.adobe.com

Indikation für CGRP-Antikörper?

Clusterkopfschmerz: Erenumab scheitert in Prophylaxe-Studie

Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes