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HIV-Infizierte

Patientenversorgung auf einem hohen Qualitätsniveau

Die ambulante Versorgung HIV-infizierter und an Aids erkrankter Patienten findet auf qualitativ hohem Niveau statt. Dies geht aus dem Qualitätsbericht der KBV für das Jahr 2015 hervor.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

BERLIN. Ärzte, die an der Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids teilnehmen und damit die Berechtigung haben, die EBM-Ziffern 30920, 30922 und 30924 abzurechnen, arbeiten auf einem kontinuierlich hohen Qualitätsniveau. Beanstandungen gehören, wie der Qualitätsbericht der KBV zeigt, zum Ausnahmefall.

Dies gilt schon für die Akkreditierung neuer Ärzte, die der Qualitätsvereinbarung beitreten wollen. Nach der KBV-Erhebung hat es 2014 bundesweit 34 Anträge gegeben, von denen nur einer - in der KV Sachsen - abgelehnt worden ist.

Unter Berücksichtigung der ausgeschiedenen Ärzte ist die Zahl der Mediziner, die an der Qualitätsvereinbarung teilnehmen, um 18 auf nunmehr 293 gestiegen. Die größten Zuwächse gab es dabei in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Hessen.

Kleine Zahl von Widerrufen

Die weitaus meisten Ärzte, die mit besonderer Qualifikation HIV-Infizierte und Aids-Patienten behandeln, gibt es in Berlin: 59. Lediglich in Hamburg und Nordrhein ist die Zahl der an der Qualitätsvereinbarung teilnehmenden gesunken (um je drei).

Zur Qualitätssicherung gehört ein Kolloquium für den Fall, dass es bei der Dokumentationsüberprüfung mehrfach zu Beanstandungen gekommen ist; die könnte Zweifel an der fachlichen Befähigung nähren. Ein solches Kolloquium ist im Jahr 2014 nur in einem einzigen Fall in Hessen durchgeführt worden. Allerdings hat der betroffene Kollege das Kolloquium bestanden.

Minimal ist auch die Zahl der Widerrufe von Abrechnungsgenehmigungen mit bundesweit vier betroffenen Ärzten.

Dabei gibt es keine regionalen Schwerpunkte; betroffen waren je ein Arzt aus Bayern, Hessen, Niedersachsen und Westfalen-Lippe. Ursächlich waren in je zwei Fällen mangelnde Fortbildung und Unterschreitung der notwendigen Fallzahlen.

Insgesamt acht Ärzte haben ihre Abrechnungsgenehmigung nach der Qualitätsvereinbarung zurückgegeben. Das führte in der KV Hamburg dazu, dass die Zahl der teilnehmenden Ärzte von 33 auf 30 zurückgegangen ist.

Meist mehr als 25 HIV-Patienten pro Quartal

Nur eine Minderheit von 44 Ärzten (15 Prozent) behandelt im Quartal durchschnittlich weniger als 25 HIV- und Aids-Patienten. Überproportional vertreten ist dabei die KV Niedersachsen mit 17 Ärzten.

Weitere 13 Ärzte sind aufgrund einer KV-Genehmigung von der Frequenzregelung ausgenommen. Ausschlaggebend sind dabei regionale Besonderheiten oder der Status als Kinder- und Jugendarzt.

238 oder über 80 Prozent der Ärzte behandeln im Durchschnitt pro Quartal mehr als 25 HIV- und Aids-Patienten. Dies gilt nahezu durchgängig für alle KVen.

Fast alle Ärzte erfüllten ihre Fortbildungspflicht entsprechend Paragraf 10 der Qualitätsvereinbarung innerhalb der vorgesehenen Frist. Lediglich acht Ärzten musste im Jahr 2014 eine Nachfrist gesetzt werden, allein fünf Ärzte aus den KVen Sachsen und Sachsen-Anhalt waren davon betroffen.

Ein Bestandteil der Qualitätssicherung ist die Dokumentationsprüfung. Bei insgesamt 16 Prozent der Ärzte, die zum 31. Dezember 2016 an der Qualitätsvereinbarung teilnahmen, wurde dies gecheckt. Lediglich in Westfalen-Lippe wurde auf eine solche Prüfung verzichtet. Von den 44 geprüften Ärzten haben 42 den Dokumentationscheck bestanden. In einem Fall wurde ein Kolloquium durchgeführt, das erfolgreich absolviert wurde.

440 Dokumentationen geprüft

Ein beeindruckend hohes Qualitätsniveau zeigen auch die Ergebnisse der 440 geprüften Dokumentationen:

- 380 oder 87 Prozent waren vollständig und zeigten keinen Grund zur Beanstandung der Behandlungsqualität;

- 27 Dokumentationen (6,1 Prozent) waren zwar unvollständig, boten aber keinen Grund zur Beanstandung der Behandlungsqualität;

- Lediglich 20 Dokumentationen (4,4, Prozent) waren zwar vollständig, boten aber einen Grund für die Beanstandung der Behandlungsqualität. Fast ausschließlich waren Ärzte in Bayern und Nordrhein betroffen.

- Nur bei zehn Dokumentationen (ausschließlich in Hessen) wurden die mangelnde Vollständigkeit sowie Behandlungsqualität beanstandet.

- Bei den 31 Dokumentationen, deren Prüfung eine Beanstandung der Behandlungsqualität ergab, waren folgende Gründe ausschlaggeben:

- in 21 Fällen eine nicht leitliniengerechte antiretrovirale Medikation,

- in zehn Fällen mangelnde Prophylaxe-Maßnahmen

- und in 19 Fällen mangelnde Screening-Veranlassung.

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