Direkt zum Inhaltsbereich

Bundesregierung bleibt hart

Finanzminister redet bei Pflegepersonalbemessung mit

Der Bundesrat empört sich, dass das Finanzministerium bei der Verordnung zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus mitreden darf. Doch mit seiner Kritik stößt er bei der Bundesregierung auf Granit.

Veröffentlicht:
Eine Krankenpflegerin schiebt ein Krankenbett durch einen Gang einer Station. Die Beteiligung des Bundesfinanzministeriums bei der Verordnung über die Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus stößt in den Ländern auf Kritik.

Eine Krankenpflegerin schiebt ein Krankenbett durch einen Gang einer Station. Die Beteiligung des Bundesfinanzministeriums bei der Verordnung über die Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus stößt in den Ländern auf Kritik.

© Marijan Murat/dpa

Berlin. Die Bundesregierung hält daran fest, dass die Verordnung über die Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus „im Einvernehmen“ mit dem Bundesfinanzministerium erfolgen soll. Der Bundesrat hatte Ende Oktober in einer Stellungnahme gefordert, diese Klausel zu streichen.

Die entsprechenden Festlegungen hätten „erhebliche Auswirkungen auf den Krankenhausbetrieb der Länder“, erklärte die Länderkammer. Dabei sollte die „Gesundheit der Menschen im Vordergrund stehen und nicht finanzielle Interessen auf Bundesebene dominieren“, forderte der Bundesrat. Doch die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung eine Änderung ab.

Lesen sie auch

Wenn die Regierung künftig Vorgaben macht, nach denen die Zahl der eingesetzten und auf Grundlage des Pflegebedarfs einzusetzenden Pflegekräfte ermittelt wird, will sie die Länder nicht mit am Tisch haben. Der Bundesrat hatte argumentiert, dies werde regional unterschiedliche Auswirkungen auf die Versorgungskapazitäten haben.

Deshalb sei es unerlässlich, dass die zuständigen Landesbehörden informiert und eingebunden würden. Das sieht die Bundesregierung anders. Sie hält eine Beteiligung für nicht geboten, da keine „unmittelbaren Auswirkungen auf Versorgungskapazitäten“ zu erwarten seien.

Ausweitung auf Intensivstationen: Regierung prüft den Wunsch

Anders sieht die Situation beim Wunsch der Länder aus, den Anwendungsbereich der Personalbemessung auch auf Intensivstationen auszudehnen. Insbesondere dort sei die ausreichende Ausstattung mit qualifiziertem Personal „relevant für die Versorgungsqualität“, so der Bundesrat. Hier sagt der Bund zu, eine entsprechende Änderung zu prüfen.

Kein Entgegenkommen soll es dagegen beim Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Rechtsverordnung geben. Der Bund hält am Datum 1. Januar 2024 fest. Der Bundesrat hat moniert, damit stünden den Ländern im schlimmsten Fall nur vier Wochen Vorlaufzeit zur Verfügung – denn die Verordnung soll bis spätestens Ende November 2023 in Kraft treten. Die Bundesregierung verweist hier auf die schwierige Situation der Pflege im Krankenhaus, so das Eile geboten sei.

Zudem hätten die Länder die Möglichkeit, bereits im Laufe des kommenden Jahres an der Erprobung der Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) freiwillig teilzunehmen.

Der Bund kann die Verordnung ohne Zustimmung des Bundesrats erlassen. Am Mittwoch ist im Gesundheitsausschuss des Bundestags eine Anhörung dazu angesetzt. Die abschließenden Beratungen im Parlament sind im Dezember vorgesehen. (fst)
Lesen sie auch
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

„Massive Pensionierungswelle“

Pflegebündnis warnt: Bis zum Jahr 2030 fehlen rund 500.000 Fachkräfte

Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Angepasste Endpunkte, moderne Studiendesigns und ungelöste Herausforderungen

© metamorworks / Getty Images / iStock

Krebsmedizin auf neuen Wegen

Angepasste Endpunkte, moderne Studiendesigns und ungelöste Herausforderungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Ein Medikament unter vielen, das wenigen hilft? 2400 Wirkstoff-Kandidaten in der EU haben den Orphan-Drug-Status.

© artisteer / Getty Images / iStock

Wirkstoff-Kandidaten mit Orphan-Drug-Status

Orphan Drugs – Risiken für ein Modell

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tests für die Diagnostik

Akuter Kreuzschmerz: Tipps für ein pragmatisches Vorgehen in der Praxis

Lesetipps
Ins Fitnessstudie statt zum Geburtstag der Oma: Wer eine starke Verpflichtung spürt, Sport zu treiben, könnte eine Muskeldysmorphie haben.

© ME Image / Stock.adobe.com

Krafttraining bis zur Erschöpfung

„Adonis-Komplex“: Was Ärzte beim Verdacht auf Muskeldysmorphie tun können

Ein Hund streckt seine Zunge raus

© gismo2015 / Stock.adobe.com

Haustiere

Kasuistik: Was passieren kann, wenn der Hund die Wunde ableckt