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"Politik ist blind für die Folge von Regressen"

Die Heilmittelverordnungen schwanken regional stark. Die Grünen im Bundestag beklagen das in einer parlamentarischen Anfrage und fordern Abhilfe - nur wie?

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

STUTTGART. Für Dr. Jan Geldmacher, als Vorstandsmitglied bei der KV Baden-Württemberg für Prüfwesen zuständig, ist die Antwort klar: "Eine Lösung wäre der Wegfall von Budgets und Richtgrößen für Heilmittelverordnungen, ersatzweise die Vereinbarung von Praxisbesonderheiten", sagt er der "Ärzte Zeitung". Diese Vereinbarungen würden im Prüfungsfall den verordnenden Arzt von der Haftung freistellen.

In der Vergangenheit ist die Politik "blind für die Auswirkungen des Prüfgeschehens" gewesen, klagt Geldmacher. Regresse oder Regressandrohungen hätten in Baden-Württemberg erst kürzlich konkrete Folgen gehabt: Ein Schmerztherapeut aus Südbaden sei in die Schweiz ausgewandert, eine Diabetologin aus Mannheim habe ihre Praxis geschlossen, berichtet Geldmacher.

Richtig ist, dass die Heilmittelumsätze je nach KV-Region stark differieren. Im Durchschnitt erhielt jeder GKV-Versicherte im Jahr 2008 Heilmittel für 59,04 Euro, davon entfallen allein 45,03 Euro auf die Physiotherapie. Das Wissenschaftliche Institut der Ortskrankenkassen (WIdO) hat ermittelt, wie stark die Bruttoumsätze je AOK-Versichertem auseinanderliegen: In Westfalen-Lippe lagen sie 2008 bei 39,28, in Berlin bei 82,59 Euro. Ähnlich stark unterscheidet sich auch die Zahl der Heilmittelbehandlungen, die 2008 von 2,0 je Versichertem (Nordrhein) bis 5,7 (Sachsen) reichen.

Für Geldmacher sind die unterschiedlichen Kosten und Behandlungshäufigkeiten einerseits von regionalen Gegebenheiten abhängig. Beispiel Baden-Württemberg mit rund 80 Euro Heilmittelumsatz je Versichertem: "Wir sind ein Bäderland, wo die Zahl der Heilmittelerbringer hoch ist." Andererseits ist für das KV-Vorstandsmitglied eindeutig, dass "die Verordnung von Physiotherapie zum Teil nachfragegesteuert ist: wo kein Angebot ist, kann auch keine Verordnung erfolgen".

Allerdings ist die Nachfrage auch politikgetrieben, gibt Geldmacher zu bedenken. So hat die Bundesregierung etwa das Ziel ausgegeben, dass 95 Prozent der Kinder bei Einschulung über "adäquate Sprachkompetenz" verfügen sollen. Daher sei die Vorverlegung der "Einschulungsuntersuchung" um ein Jahr mit der Empfehlung, bei festgestellten Defiziten eine Therapie einzuleiten, durchaus sinnvoll. Nur werde diese politische Vorgabe die Wünsche der Eltern nach Heilmittelverordnungen steigen lassen, warnt Geldmacher: "Wenn der Arzt diesen Forderungen nachkommen soll, darf er nicht haften, sonst wird er aus Selbstschutz die Verordnung mit unterschiedlichen Argumenten verweigern."

In Baden-Württemberg ist in der aktuellen Heilmittelvereinbarung die Liste der Praxisbesonderheiten stark ausgeweitet worden. Ist eine solche anerkannt, wird eine "unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten verordnete Heilmittelbehandlung nicht das Heilmittelbudget der Praxis belasten", teilt die KV mit. Im Südwesten kann etwa die Versorgung von Patienten mit progredient verlaufender MS, Parkinson oder für Patienten nach Endoprothesen-Op als Praxisbesonderheit anerkannt werden.

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