Direkt zum Inhaltsbereich

Sparpaket sorgt für Unsicherheit

Praxisbesonderheiten in Zeiten des GKV-Spargesetzes: Klarheit soll es in der kommenden Woche geben

Ein Passus des Beitragssatzstabilisierungsgesetz sorgt für Unruhe unter Ärztinnen und Ärzten. Stehen die Praxisbesonderheiten auf der Kippe? Oder eher doch nicht? Kassenärzte und Krankenkassen verhandeln.

Veröffentlicht: | aktualisiert:
Stempel aus Holz mit dem Wort "Regress" darauf.

Regress-Schrecken: Eine Regelung des Spargesetzes von Schwarz-Rot schafft Beratungsbedarf in der Selbstverwaltung.

© Gina Sanders / stock.adobe.com |

Berlin. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz lässt weiterhin Raum für Interpretationen. Aktuell beraten Vertreterinnen und Vertreter der Selbstverwaltung darüber, wie die Streichung des Paragrafen 130b, Absatz 2, des SGV V wohl zu verstehen sein mag.

Der gestrichene Passus im GKV-Gesetz behandelte den Schutz von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten vor finanziellen Rückforderungen der Krankenkassen. Ein solcher Schutz gilt als nötig, wenn Praxen zum Beispiel viele schwer und chronisch Erkrankte mit einem höheren Bedarf an innovativen Arzneitherapien behandeln.

Lesen sie auch

Bundesweite Praxisbesonderheiten sollen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die Arzneien mit vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) anerkannten Zusatznutzen verordnen, bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen vor Regressen bewahren. Man hoffe auf „Klarheit bis zur kommenden Woche“, teilte eine Vertreterin der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am Donnerstag auf Anfrage der Ärzte Zeitung mit.

„Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz stellt uns an so mancher Stelle vor die Herausforderung, die Auswirkungen klar zu definieren“, hieß es auf Anfrage dazu beim AOK-Bundesverband. Dies gelte auch für die Praxisbesonderheiten.

In KV-Kreisen hatte es in der vergangenen Woche zunächst geheißen, die entsprechenden Präparate verlören ihren Status als bundesweite Praxisbesonderheit. Sie könnten weiter verordnet werden, würden aber nicht mehr als Praxisbesonderheit berücksichtigt.

Dies wiederum verneint der Verband forschender Pharmaunternehmen (vfa). Die Streichung des entsprechenden Absatzes verhindere lediglich neue Vereinbarungen, hat der Verband der Ärzte Zeitung mitgeteilt. Bereits bestehende Praxisbesonderheiten gälten als Teile der jeweiligen Erstattungsbetragsvereinbarungen grundsätzlich fort. Übergangsregelungen seien daher nicht notwendig.

Bestandteil der Erstattungsbetragsvereinbarungen?

Die AMNOG-Praxisbesonderheiten seien Bestandteile der Erstattungsbetragsvereinbarungen. „Als normenvertragliche Regelungen gelten diese nicht nur zwischen pharmazeutischen Unternehmen und dem GKV-Spitzenverband als Vertragsparteien, sondern auch für nicht am Vertrag beteiligte Dritte wie Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie die Prüfungsstellen“, argumentiert der vfa in einem der Ärzte Zeitung vorliegenden Papier.

Die bis zum Inkrafttreten des Beitragsstabilisierungsgesetzes vereinbarten oder festgesetzten AMNOG-Praxisbesonderheiten gälten so lange fort, bis die entsprechende Erstattungsbetragsvereinbarung ihre Wirksamkeit durch Kündigung einer Vertragspartei verliere, so der Verband. Auch der Wegfall von Unterlagen- und Patentschutz könne dies bewirken. (af)

Lesen sie auch
Lesen sie auch
Lesen sie auch
Lesen sie auch
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Welttag der Patientensicherheit

KBV: Diagnostik hat nichts in Apotheken und Drogerien zu suchen

Das könnte Sie auch interessieren
Nationale Politik an Europas Gesundheitszielen ausrichten

© quantic69 | iStock

Politische Perspektive

Nationale Politik an Europas Gesundheitszielen ausrichten

Anzeige | CSL Behring GmbH
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Alexandra Bishop ist Geschäftsführerin von AstraZeneca Deutschland.

© AstraZeneca

Pharmastandort Deutschland

Deutlich mehr wäre möglich

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Angepasste Endpunkte, moderne Studiendesigns und ungelöste Herausforderungen

© metamorworks / Getty Images / iStock

Krebsmedizin auf neuen Wegen

Angepasste Endpunkte, moderne Studiendesigns und ungelöste Herausforderungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin

Übersicht

Eine Agenda für Seltene Erkrankungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Wird oft übersehen

Wie sich Migräne bei älteren Menschen zeigt

Daten aus Deutschland

Übertherapie mit Schilddrüsenhormon L-Thyroxin hält an

Lesetipps
Cannabis-Blatt

© yellowj / stock.adobe.com

Cannabis

Cannabinoide bei Schmerzen: Wann einsetzen, wie dosieren?

Thermostatisches Heizkörperventil, das die Raumtemperatur zur Energieeinsparung regelt.

© MPfoto71 / CHROMORANGE / picture alliance

Start des Gebäudemodernisierungsgesetzes

Heizungstausch geplant? Diese neuen Regelungen kommen auf Eigentümer zu