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COPD-Wirkstoffkombi

Preis vereinbart, kein Beleg für Zusatznutzen

Vereinbarung getroffen: Der GKV-Spitzenverband und GlaxoSmithKline (GSK) haben einen Erstattungsbetrag für die COPD-Wirkstoffkombi Anoro® festgelegt.

Veröffentlicht:

BERLIN. GKV-Spitzenverband und GlaxoSmithKline (GSK) haben einen Erstattungsbetrag für Anoro® (Kombination aus Umeclidinium/Vilanterol) vereinbart.

Das Medikament ist für die bronchialerweiternde Erhaltungstherapie zur Symptomlinderung bei erwachsenen Patienten mit COPD zugelassen.

Der GBA hat in der Wirkstoffkombination keinen Zusatznutzen im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie gesehen. Diese bestand aus einem langwirksamen Beta-2-Sympathomimetikum (LABA) oder einem langwirksamen Muskarin-Antagonisten (LAMA) oder der Kombination beider Klassen.

Der Erstattungsbetrag für Anoro® stelle die derzeit günstigste Alternative für COPD-Patienten dar, die eine fixe LAMA/LABA-Kombination benötigen, hieß es. Eine Praxisbesonderheit wurde nicht vereinbart.

Der Erstattungsbetrag, heißt es in der gemeinsamen Mitteilung, entbinde den verordnenden Arzt nicht von der Pflicht, "generell jede Verordnung auf ihre Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit hin zu prüfen".

Der GKV-Spitzenverband verwies darauf, dass im Rahmen der frühen Nutzenbewertung auch bei neuen Medikamenten ohne belegten Zusatznutzen ein Verhandlungsergebnis möglich sei. (eb)

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