Rahmenvereinbarung

Qualitätsvertrag für Kliniken kann kommen

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BERLIN. Krankenkassen werden künftig mit Kliniken spezielle Qualitätsverträge für vier Bereiche abschließen können. Auf eine entsprechende Rahmenvereinbarung haben sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband geeinigt.

Möglich ist auch, neue Versorgungsformen mit individuell zu verhandelnden Finanzierungsmodellen zu vereinbaren, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung.

Das Krankenhausstrukturgesetz sieht vor, die Wirksamkeit von Qualitätsverträgen zunächst in vier Bereichen zu erproben. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat dafür die folgenden Bereiche festgelegt:

  • Endoprothetische Gelenkversorgung
  • Prävention des postoperativen Delirs bei älteren Patienten
  • Respiratoren-Entwöhnung von langzeitbeamteten Patienten
  • Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen.

Die Rahmenvereinbarung lege nun die von den regionalen Vertragspartnern verbindlich einzuhaltenden Bedingungen fest, die für eine aussagekräftige Evaluation der Qualitätsverträge durch das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) erforderlich seien, heißt es.

Wesentliche inhaltliche Vorgaben ergäben sich aus dem Evaluationskonzept des Instituts. So könne zum Beispiel bei der endoprothetischen Gelenkversorgung der Grad der Schmerzlinderung auf einer Skala von 0 bis 10 gemessen werden.

Evaluationskennziffern werden zum Problem

Problematisch ist die Festlegung von Evaluationskennziffern nach Angaben von DKG und Spitzenverband aber offenbar beim Thema "Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen". Hier seien sehr unterschiedliche neue Konzepte zu erwarten, die speziell abgestimmte Messgrößen erforderten.

Dazu soll es im September einen Workshop des IQTiG geben, um gemeinsame Kennziffern zu entwickeln. Der Workshop richte sich an potenzielle Vertragspartner, Patientenvertreter und Experten.

DKG und GKV-Spitzenverband erhoffen sich durch die direkte Einbeziehung von Kliniken und Kassen eine höhere Akzeptanz von Qualitätsverträgen. (chb)

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