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Substitutionstherapie

Regeln werden gelockert

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BERLIN. Die Substitutionstherapie wird künftig mehr als bisher durch den behandelnden Arzt bestimmt. Am Montag, 2. Oktober, tritt mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger die neue Richtlinie der Bundesärztekammer (BÄK) zur Substitution in Kraft – und mit ihr die von Bundesregierung und Bundesrat bereits verabschiedete Reform der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV). Sie erlaubt es stabilen Patienten, Substitutionsmittel über längere Zeiträume eigenverantwortlich einzunehmen ("Take-Home-Regelung"). Bisher war dies ein großes Problem für Betroffene. In der bisherigen BtMVV war festgelegt, dass der Patient seine Substitutionsmittel täglich in der Arztpraxis unter Aufsicht einnehmen muss. Erst nach Stabilisierung des Behandlungsverlaufs war es möglich, das Substitutionsmittel für maximal sieben Tage mitzugeben.

"Stabile, gut re-integrierte Patienten können das Substitutionsmittel nun bis zu 30 Tage lang eigenverantwortlich einnehmen, wenn es zum Beispiel ihre Arbeit oder längere Urlaubszeiten erfordern", heißt es in einer Mitteilung der BÄK. Auch die Betreuung von substituierten Patienten in Pflegeheimen oder Hospizen werde den behandelnden Ärzten erleichtert. Zudem wird die Konsiliarregelung, die die gemeinsame Behandlung mit suchtmedizinisch nicht erfahrenen Kollegen ermöglicht, von drei auf zehn Patienten erhöht.

Mit der Neuregelung verbindet die Bundesärztekammer auch die Hoffnung, dass sich weitere Ärzte für die Substitutionsbehandlung gewinnen lassen. "Die Neuerungen werden vielen Menschen den Weg in ein selbstbestimmtes Leben erleichtern", sagte Marlene Mortler, Drogenbeauftragte der Bundesregierung. (aze)

Die neue Richtlinie ist einsehbar unter http://bit.ly/2k8rDKD.

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