SARS-CoV-2

Regierung will Räume für Virus-Mutationen eng machen

Mit FFP-2-Masken für Hartz IV-Bezieher und Einreiseverboten aus Risikogebieten reagiert die Regierung auf die Virus-Mutationen.

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FFP2-Masken sollen nun auch an Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) per Gutschein ausgegeben werden.

FFP2-Masken sollen nun auch an Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) per Gutschein ausgegeben werden.

© Jochen Tack / picture alliance

Berlin. Die Bundesregierung versucht weitere Einfallstore für SARS-CoV-2 und seine Mutationen zu schließen. Jetzt sollen etwa fünf Millionen Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ab 15 Jahren und die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden Menschen je zehn medizinische Schutzmasken vom Typ FFP2 oder vergleichbare Modelle erhalten.

Der betroffene Personenkreis habe aufgrund sozial bedingt ungünstigeren Gesundheitschancen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf nach einer Infektion, heißt es in einem Verordnungsentwurf dazu, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.

200 Millionen Euro Kosten

Das Gesundheitsministerium rechnet mit Kosten von rund 200 Millionen Euro, die von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherern getragen werden sollen. Die Kassen sollen die berechtigten Personen ermitteln und über den Anspruch informieren. Dieses Schreiben berechtigt dann dazu, die Masken in der Apotheke abzuholen.

Hintergrund der Verordnung ist die am 19. Januar beschlossene Vorgabe von Bund und Ländern, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften medizinische Masken zu tragen.

Einreiseverbote in Kraft

Am Wochenende ist zudem ein Einreiseverbot für Menschen aus Großbritannien und Nordirland, der Republik Irland, Portugal, Südafrika und Brasilien in Kraft getreten. Grund sind die dort besonders stark verbreiteten Virusvarianten (B.1.1.7; B.1.351; B.1.1.28 P.1). Flug- und Fährlinien, Busunternehmen sind ausweislich der Verordnung nun verpflichtet, keine Reisenden aus diesen Gebieten zu transportieren. Weiterhin aus diesen Gebieten einreisen dürfen Menschen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland. Für sie gelten die allgemeinen Quarantäneregeln.

Die Einreiseverbote gelten vorerst bis spätestens 17. Februar. (af)

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