SARS-CoV-2

Regierung will Räume für Virus-Mutationen eng machen

Mit FFP-2-Masken für Hartz IV-Bezieher und Einreiseverboten aus Risikogebieten reagiert die Regierung auf die Virus-Mutationen.

Veröffentlicht:
FFP2-Masken sollen nun auch an Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) per Gutschein ausgegeben werden.

FFP2-Masken sollen nun auch an Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) per Gutschein ausgegeben werden.

© Jochen Tack / picture alliance

Berlin. Die Bundesregierung versucht weitere Einfallstore für SARS-CoV-2 und seine Mutationen zu schließen. Jetzt sollen etwa fünf Millionen Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ab 15 Jahren und die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden Menschen je zehn medizinische Schutzmasken vom Typ FFP2 oder vergleichbare Modelle erhalten.

Der betroffene Personenkreis habe aufgrund sozial bedingt ungünstigeren Gesundheitschancen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf nach einer Infektion, heißt es in einem Verordnungsentwurf dazu, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.

200 Millionen Euro Kosten

Das Gesundheitsministerium rechnet mit Kosten von rund 200 Millionen Euro, die von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherern getragen werden sollen. Die Kassen sollen die berechtigten Personen ermitteln und über den Anspruch informieren. Dieses Schreiben berechtigt dann dazu, die Masken in der Apotheke abzuholen.

Hintergrund der Verordnung ist die am 19. Januar beschlossene Vorgabe von Bund und Ländern, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften medizinische Masken zu tragen.

Einreiseverbote in Kraft

Am Wochenende ist zudem ein Einreiseverbot für Menschen aus Großbritannien und Nordirland, der Republik Irland, Portugal, Südafrika und Brasilien in Kraft getreten. Grund sind die dort besonders stark verbreiteten Virusvarianten (B.1.1.7; B.1.351; B.1.1.28 P.1). Flug- und Fährlinien, Busunternehmen sind ausweislich der Verordnung nun verpflichtet, keine Reisenden aus diesen Gebieten zu transportieren. Weiterhin aus diesen Gebieten einreisen dürfen Menschen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland. Für sie gelten die allgemeinen Quarantäneregeln.

Die Einreiseverbote gelten vorerst bis spätestens 17. Februar. (af)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Beschluss des G-BA

Lungenkrebs-Screening wird Kassenleistung

Landessozialgericht Stuttgart.

Dauerkopfschmerzen kein Beleg für COVID-Impfschaden

Das könnte Sie auch interessieren
Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

© Janssen-Cilag GmbH

Video

Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Höhen- oder Sturzflug?

© oatawa / stock.adobe.com

Zukunft Gesundheitswesen

Höhen- oder Sturzflug?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Digitalisierung

Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Therapie

Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Medizinischer Infusions-Tropf mit buntem Hintergrund

© Trsakaoe / stock.adobe.com

Hochdosis-Therapie

Vitamin C bei Infektionen und Long-COVID

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Internationaler Vitamin-C-Kongress im Juni

© Spinger Medizin Verlag

Vitamin C als hochdosierte Infusionstherapie

Internationaler Vitamin-C-Kongress im Juni

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung

Symposium der Paul-Martini-Stiftung

COVID-19 akut: Früher Therapiestart effektiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Lesetipps
Eine Frau liegt auf dem Sofa und hält sich den Bauch.

© dragana991 / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)

Schmerzerkrankung

Endometriose-Leitlinie aktualisiert: Multimodale Therapie rückt in den Fokus

Ein Mann fasst sich an den Kopf und hat die Stirn in Falten gelegt.

© Pongsatorn / stock.adobe.com

Indikation für CGRP-Antikörper?

Clusterkopfschmerz: Erenumab scheitert in Prophylaxe-Studie

Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes