Direkt zum Inhaltsbereich

Zusatznutzen

Reserveantibiotika: GBA regelt Freistellung von Nutzenbewertung

Der Gesetzgeber hat Reserveantibiotika privilegiert, der Zusatznutzen gilt automatisch als belegt. Jetzt hat der Bundesausschuss das Verfahren konkretisiert.

Veröffentlicht:

Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat das Verfahren festgelegt, in dem Hersteller ein Reserveantibiotikum vom Verfahren der frühen Nutzenbewertung freistellen lassen kann. Die dafür geänderte Verfahrensordnung wird noch vom Bundesgesundheitsministerium geprüft und wird nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.

Mit dem Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz waren pharmazeutische Unternehmen von der Pflicht zur Vorlage eines Nutzendossiers befreit worden, wenn es sich dabei um ein Reserveantibiotikum handelt. Denn ein Präparat, das als möglicherweise letzte Therapie-Option gegen multiresistente Bakterien wirkt, wird vom Gesetzgeber privilegiert behandelt: Der Zusatznutzen gilt, ähnlich wie Orphan Drugs, als automatisch belegt, ebenso wird das Ausmaß des Zusatznutzens nicht vom GBA bewertet.

Kriterienkatalog beim Robert Koch-Institut

In welchen Fällen ein neues Antibiotikum in diese Kategorie fällt, wird anhand eines Kriterienkatalogs geprüft, der vom Robert Koch-Institut entwickelt worden ist. Dazu hat die Behörde eine nicht abschließende Liste mit bakteriellen Erregern mit Resistenzen veröffentlicht. Ein Reserveantibiotikum sollte mindestens gegen einen dieser Erreger wirksam sein, teilte der GBA am Donnerstag mit.

Bisher galt eine Übergangsregelung, wonach der Bundesausschuss die Zusatznutzenbewertung auf Basis eines formlosen Antrags aussetzen konnte. Künftig muss der Hersteller spätestens vier Monate vor Markteintritt eines neuen Antibiotikums die Freistellung beantragen. Dazu muss ein Antragsformular ausgefüllt werden. Auf Basis dieser Angaben wird dann der Reservestatus analog den RKI-Kriterien ermittelt. Als Konsequenz muss der Hersteller im Erfolgsfall dann nur noch ein stark reduziertes Dossier beim GBA einreichen.

Verbunden mit der Freistellung macht der Ausschuss auch Vorgaben zur qualitätsgesicherten Anwendung des Reserveantibiotikums. Damit soll eine strenge Indikationsstellung sichergestellt werden. (fst)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Nationale Politik an Europas Gesundheitszielen ausrichten

© quantic69 | iStock

Politische Perspektive

Nationale Politik an Europas Gesundheitszielen ausrichten

Anzeige | CSL Behring GmbH
Neue Empfehlung zu HWI und Zystitis

© EAU

Ergänzung EAU-Leitlinie 2026

Neue Empfehlung zu HWI und Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Therapie bei unkomplizierter Zystitis

© Dr_Microbe | Adobe Stock

Evidenz, Resistenz & Wirksamkeit

Therapie bei unkomplizierter Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Impfstoffeffektivität gegen Post COVID-Beschwerden

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [14]

Jährliche COVID-19-Impfung

Empfohlen für ein breites Risikokollektiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: BioNTech Europe GmbH, Mainz
Abb. 1: Pharmakokinetik von Rezafungin bei einer Dosierung von 400mg, gefolgt von 200mg einmal wöchentlich

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [10]

Invasive Candida-Infektionen

Modernes Echinocandin – optimierte Eigenschaften und klinische Vorteile

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Mundipharma Deutschland GmbH & Co. KG, Frankfurt/Main

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Praktische Tipps

Aufgebrachte Patienten? Wie Praxisteams sicher deeskalieren

Lesetipps
Ein Mann in Rollstuhl mit Begleiterin im Gespräch mit einer Ärztin

© Luis / stock.adobe.com

Barrieren abbauen

Menschen mit Behinderung in der Praxis: Kleine Stellschrauben, große Wirkung

Viren schweben über Kot.

© Shawon / Generated with AI / Stock.adobe.com

Heimische Zoonosen

Wie Sie eine Hantavirus-Infektion erkennen