Richter delegieren Entscheidung über Zusatzpolicen
KÖLN (iss). Im Streit über die neuen Wahltarife der AOK Rheinland/ Hamburg hat sich das Landgericht Köln (LG) für unzuständig erklärt und den Fall an das Sozialgericht Köln (SG) abgegeben. Gegen diese Entscheidung wollen der Verband der privaten Krankenversicherung und die Continentale Krankenversicherung Beschwerde einlegen.