Richter delegieren Entscheidung über Zusatzpolicen
KÖLN (iss). Im Streit über die neuen Wahltarife der AOK Rheinland/ Hamburg hat sich das Landgericht Köln (LG) für unzuständig erklärt und den Fall an das Sozialgericht Köln (SG) abgegeben. Gegen diese Entscheidung wollen der Verband der privaten Krankenversicherung und die Continentale Krankenversicherung Beschwerde einlegen.




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


