Nordrhein
Richtgrößen bleiben
Keine Experimente in Nordrhein: Während andere KV-Bezirke auf Alternativen zu Richtgrößen setzen, belassen KV und Kassen alles beim Alten - vorerst.
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Verordnungskosten im Blick: Angesichts des größeren Ausgabenvolumens steigen die Richtgrößen in Nordrhein tendenziell.
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KÖLN. In Nordrhein bleiben die Richtgrößen 2016 die entscheidende Kenngröße für die Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Die KV Nordrhein (KVNo) und die Krankenkassen werden erst im Frühjahr dieses Jahres die Verhandlungen über ein neues Verfahren zur Ablösung der Richtgrößen aufnehmen. Das sagte ein KVNo-Sprecher auf Anfrage der "Ärzte Zeitung".
Damit schöpfen die Vertragspartner in Nordrhein - wo es in der jüngsten Vergangenheit heftige Diskussionen über einige Megaregresse gegeben hat - die gesetzliche Frist für die Umstellung auf ein neues System voll aus.
Einige andere Regionen testen bereits jetzt Alternativen zu den Richtgrößen. Das ist etwa in Westfalen-Lippe der Fall, wo der therapeutische Bedarf und Leitsubstanzen zum Prüfstein für die Wirtschaftlichkeit der Arzneimittel-Verordnung geworden sind.
3,6 Prozent mehr Ausgabenvolumen
Zum Jahresanfang 2016 haben die KVNo und die Kassen eine neue Vereinbarung zu den Arzneimitteln auf den Weg gebracht.
Das Ausgabenvolumen sinkt zwar von 3,84 Milliarden Euro auf 3,77 Milliarden Euro, gleichzeitig vereinbarten die Verhandlungspartner aber ein Sonderausgabenvolumen zur Behandlung der chronischen Hepatitis C in Höhe von 211 Millionen Euro. Insgesamt stehen damit 3,6 Prozent mehr zur Verfügung.
In Umsetzung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts werden die Richtgrößen jetzt für vier verschiedene Altersgruppen berechnet und nicht mehr nur nach Mitglieder/Familienangehörige und Rentner unterschieden.
Das macht einen Vergleich zum Vorjahr schwierig. Wegen des insgesamt höheren Arzneimittelvolumens steigen die Richtgrößen tendenziell, so die KVNo.
KV und Kassen haben sich auf einige qualitative Ziele geeinigt. Dazu gehören die Reduktion der Verordnungen von Protonenpumpeninhibitoren sowie der Abbau von Fehl-, Über- und Unterversorgung bei Antibiotika und Reserveantibiotika, Antiasthmatika und HIV-Präparaten.
Ergebnisse der Nutzenbewertung sollen stärker beachtet werden
Bei den Generika-, Me-too-Quoten und DDD-Quoten gibt es einige Anpassungen. In diesem Jahr müssen die Ärzte bei Diabetikern deutlich mehr Teststreifen der günstigen Preisgruppen B und A2 verordnen: Ihr Anteil wurde von 60 Prozent auf 78 Prozent erhöht. Für Rheumatologen, Dermatologen und Gastroenterologen gibt es eine neue Quote für Biosimilars.
Die Vertragspartner wollen die Ärzte zudem motivieren, die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung bei Verordnungen und Therapieentscheidungen stärker zu beachten.
"Zwischen der Feststellung des Zusatznutzens durch den Gemeinsamen Bundesausschuss und der Preisverhandlung kann die Verordnung eines Präparates ohne Zusatznutzen unwirtschaftlich sein, wenn es teurer als die zweckmäßige Vergleichstherapie ist", informiert die KVNo.