SPD will Strafrecht für Ärzte

Das Korruptions-Urteil des BGH erhitzt im Bundestag die Gemüter. Die SPD will jetzt das Strafrecht verschärfen - und hat eine entsprechende Gesetzesinitiative angekündigt. Schwarz-Gelb spricht von einer "Unverschämtheit".

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Zwielichtige Mietzekatze.

Zwielichtige Mietzekatze.

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BERLIN (ava). In der Debatte um Korruption im Gesundheitswesen hat die SPD der Bundesregierung "Arbeitsverweigerung" vorgeworfen und eine eigene Gesetzesinitiative zur Strafrechtsverschärfung angekündigt.

Die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Carola Reimann (SPD) forderte die Bundesregierung in einer aktuellen Stunde auf, nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) für Gesetzesklarheit zu sorgen und Korruption bei niedergelassenen Ärzten strafrechtlich zu ahnden.

Die Regierung verweise nur auf berufsrechtliche Regeln der Ärzte, die angeblich ausreichend Sanktionen bei Korruptionsfällen vorsehen.

Wenn die Regierung jetzt weiter die Gesetzgebung unterlasse, mache sie sich mitverantwortlich für Korruption im Gesundheitswesen, so die SPD-Politikerin.

Nach aktueller Rechtslage machen sich Ärzte, die Geld von Pharmaunternehmen für die Verschreibung bestimmter Medikamente annehmen, nicht strafbar. Das hatte der BGH vor einer Woche in einem Grundsatzbeschluss des Großen Senats für Strafsachen entschieden.

Lauterbach: Freibrief für Korruption

Alle Formen der Korruption im Gesundheitswesen müssten geahndet werden, betonte Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) in der aktuellen Stunde.

Der BGH habe Korruption bei niedergelassenen Ärzten nicht erlaubt, sondern sich mit der Frage beschäftigt ob Ärzte Angestellte oder Beauftragte der Krankenkassen seien.

Die Freiberuflichkeit der niedergelassenen Ärzte bezeichnete der Minister als ein hohes und erhaltenswertes Gut. Der Opposition warf er vor, niedergelassene Ärzte unter Generalverdacht zu stellen.

Ähnliche Worte fand der CDU-Politiker Jens Spahn. Die Opposition arbeite mit Unterstellungen. "Das ist eine Unverschämtheit", betonte er.

Gerade die Freiberuflichkeit erlaube den Ärzten im Interesse der Patienten zu entscheiden und nicht als Beauftragte der Krankenkassen quasi Staatsangestellte zu sein.

Karl Lauterbach warf dem Gesundheitsminister und FDP-Politiker Bahr vor, mit Rücksicht auf die Stimmen der Ärzte den niedergelassenen Ärzten einen Freibrief für Korruption zuzulassen.

Die SPD dagegen habe einen Antrag zur Bekämpfung der Korruption von Ärzten gestellt und werde im Herbst einen eigenen Gesetzesentwurf vorlegen.

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Kommentare
Robert Herrlich 02.07.201210:49 Uhr

Öffentliches Interesse

Auch wenn es gottlob nur wenige Einzelfälle sein sollten, spricht viel für eine eindeutige strafrechtliche Regelung im Gesetz. Schließlich handelt es sich bei dieser Art der Korruption um Taten, denen regelmäßig entsprechende finanzielle Schäden im Gesundheitssystem folgen. Und hier geht es um die Zwangsabgaben der Versicherten und Arbeitgeber. Deshalb liegt hier ein öffentliches Interesse vor. Ob die SPD und der polternde Herr Lauterbach das nun so ungeschickt vorbringen müssen, ist eine andere Frage. Aus der Presseveröffentlichung zum BGH-Urteil kann man aber durchaus entnehmen, dass der BGH hier einen gesetzlichen Regelungsbedarf sieht. Und wenn es wirklich nur ein paar wenige schwarze Schafe betrifft, warum dann die Aufregung?

Dr. Thomas Georg Schätzler 30.06.201211:54 Uhr

HOCHNOTPEINLICH !

Für die SPD: Gegen einen vom richterlich unabhängigen Bundesgerichtshof (BGH) in der Sache und auch formal niemals entschiedenen "Freibrief für Korruption" (Prof. Dr. med. Karl Lauterbach) bei freiberuflich niedergelassenen Vertragsärzten im Deutschen Bundestag mit Generalverdacht zu polemisieren ist schon kontraproduktiv genug. Denn es ging lediglich um die juristisch eindeutig verneinte Amtsträgerschaft und Beauftragung von ''Kassenärzten''.

Aber dann noch eigenständige, neue Strafgesetzvorschriften im StGB zu fordern, um gezielt und ausschließlich Ärztinnen und Ärzte zu pönalisieren, die ihre Patientinnen und Patienten zu 99,9 Prozent korruptionsfrei versorgen, ist der Gipfel an mangelhafter historischer Sensibilität ausgerechnet bei Sozialdemokraten.

Sollen wir uns dann vielleicht noch einen Äskulap-Stab eintätowieren lassen? - Bin ich ernsthaft versucht, polemisch zu fragen.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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