Bundestag

Samenspender: Register klärt Abstammung

Arztpraxen müssen die Daten von Samenspendern künftig an ein bundesweites Register melden.

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BERLIN. Menschen, die nach einer heterologen Samenspende gezeugt worden sind, können künftig ihre Abstammung über ein zentrales Samenspenderregister in Erfahrung bringen.

Der Bundestag hat am Donnerstagabend – nach Redaktionsschluss – das entsprechende Gesetz verabschiedet. Die persönlichen Daten von Samenspender und -empfängerin müssen von Arztpraxen und Kinderwunschzentren künftig an das Register übermittelt werden, das beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) angesiedelt wird. Dort müssen sie künftig 110 Jahre gespeichert werden. Jugendliche müssen mindestens 16 Jahre alt sein, um eigenständig ihr Auskunftsrecht geltend zu machen.

Das Vorhaben ist zwar bereits im Koalitionsvertrag enthalten. Doch die Regierung hat sich bis Herbst 2016 mit einem ersten Regelungsentwurf Zeit gelassen. Betroffene hatten spätestens seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2015 zwar einen klaren zivilrechtlichen Anspruch, den Namen des genetischen Vaters zu erfahren. Doch im Konfliktfall mussten sie diesen Anspruch vor Gericht gegen das Kinderwunschzentrum durchsetzen.

Umstritten in dem Gesetz ist eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Danach wird die Feststellung der rechtlichen Vaterschaft des Samenspenders ausgeschlossen – er wird von allen Ansprüchen im Bereich des Sorge-, Unterhalts- und Erbrechts freigestellt. Der Deutsche Richterbund hatte bei der Anhörung im März gewarnt, diese "starre Regelung könnte im Einzelfall dem Kindeswohl widersprechen".

Weitgehend ungeregelt bleibt die private "Becherspende", das Gesetz erfasst nur die ärztlich unterstützte künstliche Befruchtung. Nicht in das Register fließen zudem die Daten zur Abstammung der geschätzt 110.000 Menschen ein, die seit den 70er Jahren in Deutschland nach heterologer Samenspende gezeugt wurden.

Das Gesetz soll zwölf Monate nach seiner Verkündigung in Kraft treten. Das wird voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2018 der Fall sein.(fst)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Samenspenderegister: Zu kurz gesprungen

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