Samenspender

Registergesetz umstritten

Der Gesetzentwurf für ein Samenspenderregister wird kontrovers beurteilt. Für die Bundesärztekammer ist die Regelung ein Torso.

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BERLIN. Mehr als 110.000 Menschen sind seit den 70er Jahren nach einer heterologen Samenspende gezeugt worden. Obwohl sie das Recht haben, ihre Abstammung zu erfahren, fehlt den Betroffenen dafür oft die Handhabe – etwa weil Ärzte die Unterlagen über den Spender vernichtet haben.

Die Bundesregierung will daher beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) ein Samenspenderregister errichten. Der Gesetzentwurf, zu dem am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestags Sachverständige gehört werden, trifft teils auf harsche Kritik, teils auch auf Zustimmung, geht aus den Stellungnahmen hervor.

Die Bundesärztekammer sieht in dem Gesetzentwurf eine Verschlimmbesserung: Da der gesamte Bereich der Reproduktionsmedizin weiterhin nicht systematisch geregelt ist, blieben gesellschafts- und familienrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Samenspende unbeantwortet. Ein "kohärentes Gesamtkonzept für das Kindschaftsrecht" sei "nicht erkennbar", rügt die BÄK.

Das gilt auch für den Anwendungsbereich des Gesetzes: Eine Meldepflicht für die nach Samenspende Geborenen soll nur im Fall der ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung gelten. Alle anderen Konstellationen, insbesondere die sogenannte "Becherspende", sollen von der Regelung ausgenommen werden. Aus Sicht des Deutschen Anwalt-Vereins ist diese Beschränkung "hinnehmbar". Die Fälle der nicht medizinisch assistierten Befruchtung seien "so vielschichtig, dass ein Mehr an Rechtssicherheit damit kaum zu erreichen sein wird".

Der Verein Spenderkinder, eine Interessenvereinigung von Erwachsenen, die nach Samenspende gezeugt wurden, stößt sich insbesondere an der geplanten Regelung, dass ein Samenspender in einem Kinderwunschzentrum später nicht als Vater gerichtlich festgestellt werden kann. Für den Verein ist das ein Unding.

Die Betroffenen wollten wissen, "wer ihr genetischer Vater ist, um mehr über sich selbst zu erfahren". Der geplante Passus im Bürgerlichen Gesetzbuch würde "erstmals eine Gruppe von Menschen schaffen, die ihren genetischen Vater nicht als rechtlichen Vater feststellen lassen können", beklagt der Verein. Auch der Deutsche Richterbund warnt, diese "starre Regelung könnte im Einzelfall dem Kindeswohl widersprechen".

Der "Spenderkinder"-Verein hält es für falsch, dass das Gesetz nicht rückwirkend gelten soll. Die Betroffenen müssten sich dann, wenn sie ihre Abstammung erfahren wollen, wie bisher mit dem Arzt oder der Reproduktionsklinik auseinandersetzen.

Kontrovers wird in Stellungnahmen bewertet, dass Ärzte und Kliniken die Daten über Samenspende künftig für 110 Jahre aufbewahren müssen. Das entspricht vergleichbaren Aufbewahrungspflichten etwa im Geburtenregister. Bisher gilt angelehnt an das Transplantationsgesetz nur eine Frist von 30 Jahren. Schon diese Dauer stoße in den Praxen auf "erhebliche Umsetzungsprobleme", heißt es im Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands (BRZ). (fst)

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