Sanierungsbeitrag für Kliniken war zumutbar

Bundesrichter billigen die pauschale Rechnungskürzung der Kliniken um 0,5 Prozent durch die Kassen.

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:
Der Sanierungsbeitrag sollte die Krankenkassen entlasten.

Der Sanierungsbeitrag sollte die Krankenkassen entlasten.

© McPHOTO / imago

KASSEL. Der Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser für die gesetzliche Krankenversicherung 2007 und 2008 war nicht verfassungswidrig. Beide zuständigen Senate des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel billigten die Rechnungskürzung um ein halbes Prozent. Die von der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen unterstützten Kläger wollen voraussichtlich das Bundesverfassungsgericht anrufen.

Ausgenommen von der befristeten Sonderregelung waren Häuser, die nach Tagessätzen abrechnen, also insbesondere die psychiatrischen Kliniken. Der Abschlag von 0,5 Prozent sollte die Kassen entlasten und vor Einführung des Gesundheitsfonds eine Entschuldung möglich machen. Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen mobilisierte daraufhin den Protest: 541 Verfahren aus 280 Häusern liegen noch auf Eis. Bundesweit geht es um rund 500 Millionen Euro.

Die Krankenhäuser sehen ihre Berufsfreiheit verletzt und sich gegenüber den Versicherten und anderen Leistungserbringern des Gesundheitswesens einseitig belastet. Das gelte insbesondere in Verbindung mit anderen Eingriffen, etwa der immer noch wirksamen Halbierung des Mindererlösausgleichs, wenn Krankenhäuser eine Leistung seltener abrechnen als geplant. Doch wie zunächst der Erste BSG-Senat entschied, war der Abschlag "angemessen und den Krankenhäusern auch zuzumuten". Er sei ein "geeignetes Mittel", um die Ausgaben der Kassen zu begrenzen, und war daher "durch vernünftige Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt". Es gebe keinen generellen Anspruch, Kassenleistungen in zumindest bisheriger Höhe vergütet zu bekommen. Der Abschlag sei zudem von Beginn an auf zwei Jahre befristet gewesen. Auch in Verbindung mit anderen Eingriffen sei "das Maß des Hinnehmbaren" nicht überschritten. Keines der klagenden Krankenhäuser habe vorgetragen, es sei dadurch in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.

Dem schloss sich der ebenfalls für die Gesetzliche Krankenversicherung zuständige Dritte BSG-Senat an. Der Abschlag sei keine Sonderabgabe, sondern eine zulässige "gesetzliche Preisregulierung" gewesen. Grundrechte wie etwa die Berufsfreiheit oder der Gleichheitssatz seien nicht verletzt worden.

Az: B 1 KR 20/09 R, B 3 KR 11/09 R und weitere

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Krebs in Deutschland

Bei zwei Krebsarten nahm die Sterblichkeit am stärksten ab

Lesetipps
Die Luftbelastung in Innenräumen mit Reinigungsprodukten betrifft jede Person. Sie beeinflusst unsere Lungenfunktion, und das lebenslang. Diese Gefahr wird unterschätzt. So die Meinung einer Pneumologin aus Italien.

© natali_mis / stock.adobe.com

Verschmutzte Luft

Was Reinigungsmittel in der Lunge anrichten können