AMNOG-Verfahren

Schiedsstelle muss Kriterien festlegen

Veröffentlicht:

BERLIN. Pharmahersteller und GKV-Spitzenverband haben sich erst nach Einschaltung der Schiedsstelle auf eine neue Rahmenvereinbarung für Verhandlungen über Erstattungsbeträge geeinigt. Diese Vereinbarung nach Paragraf 130b Absatz 9 SGB V legt Kautelen bei Verhandlungen über Erstattungsbeträge für neue Medikamente im AMNOG-Verfahren fest.

Unter der Leitung des Gesundheitsökonomen Professor Jürgen Wasem entschied die Schiedsstelle mehrere strittige Punkte: Das Verfahren der Festlegung eines Preiszuschlags bei einem vom Bundesausschuss festgelegten Zusatznutzen wird flexibilisiert: Eine algorithmische Zuschlagslogik soll vermieden werden, stattdessen sollen den Besonderheiten des jeweiligen Therapiegebietes Rechnung getragen werden.

Vor der Schiedsstelle können,  anders als bisher, Fragen der Gewichtung der Abgabepreise für ein Medikament in anderen europäischen Ländern verhandelt werden. Ausdrücklich keine Festlegung hat die Schiedsstelle dagegen zur strittigen Frage getroffen, ob die Verordnung eines Medikaments zum Erstattungsbetrag per se wirtschaftlich ist. Hier sieht Wasem den Gesetzgeber in der Pflicht, eine Vorgabe zu treffen.

Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) attestierte der Schiedsstelle gute Arbeit: Sie habe "als sachnahes und unabhängiges Gremium - unter Beachtung der maßgeblichen rechtlichen Vorgaben - einen Interessenausgleich vorgenommen". (fst)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

EU-Pharma Agenda: Impulse für die Arzneimittelversorgung in Deutschland

Arzneimittelversorgung in der EU: Status und Ausblick aus Sicht der GKV

Kooperation | Eine Kooperation von: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda

Welche Endpunkte sind patientenrelevant?

Studienendpunkte in der frühen Nutzenbewertung aus Sicht des IQWiG

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda

EU-Pharma Agenda: Impulse für die Arzneimittelversorgung in Deutschland

Pharma-Agenda: Deutschland nach der Bundestagswahl

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Bei der Frage, ob und wann die Nieren gespült werden sollten, herrscht Uneinigkeit.

© Hifzhan Graphics / stock.adobe.com

Akutes Nierenversagen

Fragwürdige Nierentherapien: Nicht unnötig spülen!

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung