AMNOG-Verfahren

Schiedsstelle muss Kriterien festlegen

Veröffentlicht:

BERLIN. Pharmahersteller und GKV-Spitzenverband haben sich erst nach Einschaltung der Schiedsstelle auf eine neue Rahmenvereinbarung für Verhandlungen über Erstattungsbeträge geeinigt. Diese Vereinbarung nach Paragraf 130b Absatz 9 SGB V legt Kautelen bei Verhandlungen über Erstattungsbeträge für neue Medikamente im AMNOG-Verfahren fest.

Unter der Leitung des Gesundheitsökonomen Professor Jürgen Wasem entschied die Schiedsstelle mehrere strittige Punkte: Das Verfahren der Festlegung eines Preiszuschlags bei einem vom Bundesausschuss festgelegten Zusatznutzen wird flexibilisiert: Eine algorithmische Zuschlagslogik soll vermieden werden, stattdessen sollen den Besonderheiten des jeweiligen Therapiegebietes Rechnung getragen werden.

Vor der Schiedsstelle können,  anders als bisher, Fragen der Gewichtung der Abgabepreise für ein Medikament in anderen europäischen Ländern verhandelt werden. Ausdrücklich keine Festlegung hat die Schiedsstelle dagegen zur strittigen Frage getroffen, ob die Verordnung eines Medikaments zum Erstattungsbetrag per se wirtschaftlich ist. Hier sieht Wasem den Gesetzgeber in der Pflicht, eine Vorgabe zu treffen.

Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) attestierte der Schiedsstelle gute Arbeit: Sie habe "als sachnahes und unabhängiges Gremium - unter Beachtung der maßgeblichen rechtlichen Vorgaben - einen Interessenausgleich vorgenommen". (fst)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Frühe Nutzenbewertung

G-BA: Geringer Zusatznutzen für Nivolumab bei Ösophaguskrebs

Sonderbericht

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Wissenschaft in Medizin übertragen

© Regeneron

Forschung und Entwicklung

Wissenschaft in Medizin übertragen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Regeneron GmbH, München

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Daten aus Wales

Infarktrisiko steigt offenbar auch nach Harnwegsinfekt

Einstufung in den Pflegegrad

Pflegebegutachtung: Wann hausärztlicher Rat gefragt ist

Lesetipps
Ein Geldschein liegt in einer Mausefalle.

© photo 5000 / stock.adobe.com

Knackpunkt Selbstzahlerleistungen

Der richtige Umgang mit IGeL-Fallen

„Nicht jeder Mensch ab 70 wird künftig Statine nehmen, aber es werden mehr als bisher sein“, prognostiziert Kollegin Erika Baum von der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin.

© Rafal Rutkowski / stock.adobe.com

„Erheblicher zusätzlicher Beratungsbedarf“

Statine: Was der G-BA-Beschluss für Praxen bedeutet

Stethoskop auf Geldmünzen

© oppoh / stock.adobe.com / Generated by AI

EBM-Abrechnung 2026

Vorhaltepauschale 2.0: Bei 10 Kriterien ist für jeden was dabei