Kommentar

Schlafwagenmentalität des Gesetzgebers ist das Problem

Ob eine wohlabgewogene Versicherteninformation des GBA zu nicht-invasiven Pränataltests vorliegt oder nicht – der Markt hat das Thema längst entschieden.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

Neun Jahre, nachdem der erste vorgeburtliche Bluttest auf die Trisomien 13, 18 oder 21 auf den Markt gekommen ist, zeichnet sich ab, dass Nichtinvasive Pränataltests (NIPT) jetzt tatsächlich Kassenleistung werden. Mit dem Beschluss der Versicherteninformation für den Test hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) am Donnerstag den Weg dafür freigemacht.

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Dabei haben längst betroffene Frauen und Paare auf dem Markt der Selbstzahlerleistungen über die Anwendung der NIPT entschieden – 175 .000 Mal ist seither allein der Praena-Test® des Herstellers LifeCodexx, der als erster 2012 auf den Markt gekommen ist, angewendet worden. Der ständig sinkende Preis – zuletzt sollen es rund 130 Euro sein – hat das Übrige getan, dass Angebot und Nachfrage zueinandergefunden haben.

Die Hersteller wussten genau, wie sie in ihrem Sinne die potenziellen Anwender informieren: „Sicherheit“ und „Gewissheit“ waren Schlüsselworte, um die Verunsicherung von Paaren in der Frühschwangerschaft aufzugreifen. Vor diesem Hintergrund wird die in einem aufwändigen Verfahren gedrechselte Broschüre des GBA überschaubare Bedeutung haben.

Denn das Kernproblem des ganzen Prozesses ist beim Gesetzgeber verortet. GBA-Chef Professor Josef Hecken hat zurecht bei vielen Gelegenheiten auf den Sonderstatus dieses Methodenbewertungsverfahrens verwiesen. Denn es ist ein Unding, die ethische Dimension des Einsatzes dieser Verfahren bei einem Gremium der untergesetzlichen Normgebung abzuladen.

Die Schlafwagenmentalität des Gesetzgebers im gesamten Feld der Reproduktionsmedizin ist auch bei anderen medizinethisch brisanten Fragen längst zum Problem geworden. Der neu gewählte Bundestag hätte die Chance, die Versäumnisse der vergangenen Legislaturperioden schrittweise aufzuarbeiten.

Schreiben Sie dem Autor: florian.staeck@springer.com

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