Medizinethikerin Woopen

Selbstbestimmung der Kinder ernst nehmen!

Die Kölner Medizinethikerin Professor Christiane Woopen ist seit 2017 Vorsitzende des Europäischen Ethikrates. Sie sagt, Kinder und Erwachsene haben die gleichen Rechte – auch als Patienten.

Von Christian Beneker Veröffentlicht:
Die Kölner Medizinethikerin Professor Christiane Woopen

Die Kölner Medizinethikerin Professor Christiane Woopen

© Kay Nietfeld / dpa

Ärzte Zeitung: Frau Professor Woopen, Sie haben im vergangenen Jahr in Tutzing zum Thema ethischer Dilemmata in der medizinischen Versorgung von Kindern referiert. Worin bestehen diese Dilemmata?

Prof. Christiane Woopen: Ein Dilemma bedeutet ja, dass es keine moralisch gute Lösung gibt, egal welche Lösung für einen Konflikt auch gewählt wird. Das ist nur für einen Teil der Konflikte bei der medizinischen Versorgung von Kindern der Fall, ein anderer Teil lässt sich durchaus gut lösen. In meinem Vortrag ging es letztlich um Konflikte zwischen dem Behandlungsauftrag auf der einen Seite und den wirtschaftlichen Zwängen im Krankenhaus auf der anderen. Das ist ein hochgradig ethisches und auch persönliches Problem, in das Ärzte und Pflegende gerade bei der Versorgung von Kindern geraten können, weil sie ein ganz besondere Patientengruppe sind.

Inwiefern?

Kinder brauchen eine andere Kommunikation, eine andere Sprache, eine größere Emotionalität, sie sind besonders verletzlich, und sie haben ein anderes Krankheitsspektrum, zum Beispiel im Hinblick auf seltene Erkrankungen. Kinder stehen zudem am Anfang ihres Lebens, sodass sich die Versorgung langfristig auswirkt. Sie müssen mit den Folgen der medizinischen Versorgung 60 oder 80 Jahre leben. Auch reagieren Kinder im Stadium ihrer körperlichen, emotionalen und geistigen Entwicklung anders auf Therapien. Das alles unterscheidet sie von erwachsenen Patienten. Außerdem müssen auch immer die Eltern mitbedacht werden. Bei hohem wirtschaftlichem Druck in den Krankenhäusern sind durch die derzeitigen Rahmenbedingungen in manchen Bereichen Mangel- und Fehlversorgung von Kindern die ethisch bedenklichen Folgen. Das bringt große Konflikte für Pflegende und Ärzte mit sich.

Aber die Versorgung von Kindern ist ja ethisch betrachtet nicht anders zu bewerten als die Versorgung etwa von Senioren?

Der Deutsche Ethikrat hat 2016 in seiner Stellungnahme zum „Patientenwohl als ethischer Maßstab für das Krankenhaus“ darauf hingewiesen, dass das Patientenwohl der ethische Maßstab ist, an dem sich die Versorgung aller Patienten messen lassen muss. Das Patientenwohl bedeutet mehr als Gesundheit. Eines der wichtigen Kriterien etwa ist die Sorge, die die Selbstbestimmung des Patienten ermöglicht. Außerdem gilt es eine gute Behandlungsqualität sowie die Zugangs- und Verteilungsgerechtigkeit zu gewährleisten. Im Mittelpunkt steht nicht nur die körperliche, sondern die biopsychosoziale Gesundheit, wie es auch die WHO betont. Das alles gilt auch für Kinder.

Inwieweit kann bei Kindern die Patientenautonomie als Kriterium der medizinischen Versorgung eingelöst werden.

Es ist ausgesprochen wichtig, dass die Selbstbestimmung der Kinder – je nach ihrem Entwicklungsstand - ernst genommen wird. Auch ein 6-jähriges Kind kann verstehen, was mit ihm passiert, und es kann sagen, was ihm wichtig ist. Aber vielleicht braucht man andere Mittel, um ihm eine Krankheit und eine Behandlung zu erklären, zum Beispiel mit gemalten Bildern. Das muss sorgfältig zusammen mit dem Kind und den Eltern besprochen werden. Letztlich müssen die notwendigen Entscheidungen von den Eltern begleitet und je nach Alter des Minderjährigen auch von ihnen getroffen werden. Dabei kann natürlich auch das Kind von den Eltern überstimmt werden, wenn es die Folgen einer Entscheidung noch nicht abschätzen kann, etwa bei einer Impfung oder einer lebensrettenden Operation. Ärzte und Pflegende sollen gleichwohl Kinder als Menschen ernst nehmen, sie als selbstbestimmte Wesen wahrnehmen und ihnen ermöglichen, dass sie entsprechend ihres Entwicklungsstandes und zusammen mit den Eltern über ihr Leben entscheiden können.

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