Blick in die Welt

So regeln andere Länder die Sterbehilfe

In Deutschland soll die Suizidassistenz gesetzlich neu geregelt werden. In einigen Staaten wird die Sterbehilfe bereits praktiziert oder unter bestimmten Voraussetzungen geduldet. Ein Überblick.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Die gesetzlichen Regelungen zur Sterbehilfe fallen in den Ländern der Welt mitunter unterschiedlich aus.

Die gesetzlichen Regelungen zur Sterbehilfe fallen in den Ländern der Welt mitunter unterschiedlich aus.

© niroworld / stock.adobe.com

Neu-Isenburg. Aktive ärztliche Sterbehilfe und Tötung auf Verlangen sind weltweit nicht die Regel. Geschätzt wird, dass im laufenden Jahr kaum drei Prozent der Weltbevölkerung ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben haben.

In einigen Staaten und Ländern wird der assistierte Suizid bereits praktiziert beziehungsweise steht die Legalisierung im laufenden Jahr bevor. Zunehmend werden auch Regeln für Minderjährige in den Blick genommen. In einigen Ländern mehr wird die Suizidassistenz unter bestimmten Voraussetzungen geduldet. In anderen drohen dafür harte Strafen. Ein Blick auf die Regelungen in anderen Ländern.

In Österreich hat der Verfassungsgerichtshof im Dezember 2020 das geltende Verbot der „Mitwirkung am Selbstmord“ für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, die Hilfe bei der Selbsttötung zuzulassen. Soweit zu gehen, auch die Tötung auf Verlangen zu legalisieren, wollten die Wiener Richter allerdings nicht.

Mit dem Spruch bekam der Gesetzgeber zudem die Hausaufgabe, allen Menschen in Österreich Zugang zu palliativmedizinischer Versorgung zu ermöglichen. Rechtskraft erlangt das Urteil ab 1. Januar 2022.

Aktive ärztliche Suizidassistenz ist in der Schweiz nicht erlaubt. Sterbehilfeorganisationen dürfen nicht aus „selbstsüchtigen Motiven“ heraus handeln. Sie müssen aufgrund des Schweizer Arzneirechts bei jedem begleiteten Suizid mithilfe von Heil- und Betäubungsmitteln eingebunden werden. Ärzte können Suizidbeihilfe ablehnen.

Indirekte und passive Sterbehilfe ist also erlaubt. Dabei wird der Sterbewillige mit einem tödlichen Cocktail alleine gelassen, den er aus freien Stücken zu sich nimmt. Solche Vorgehensweisen verfolgen auch die skandinavischen Länder Dänemark, Schweden, Norwegen und Finnland.

In den jüngeren EU-Ländern Ländern ist Sterbehilfe untersagt. Darauf stehen zwischen fünf Jahre (Polen) bis acht Jahre (Kroatien) Haft.

Als erstes Land der Welt überhaupt haben die Niederlande die aktive Sterbehilfe im April 2002 eingeführt. Mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten können bereits Zwölfjährige den Wunsch nach Suizidassistenz aussprechen. Gründe können sowohl körperliche als auch seelische Leiden sein. Aufsehen hat zum Beispiel im Jahr 2016 die Tötung einer schwer dementen Frau erregt. In einem Grundsatzurteil hat das höchste niederländische Gericht im April 2020 klargestellt, dass die Gesetzeslage den ärztlich assistierten Suizid von schwer dementen Patienten zulasse, sofern eine Patientenverfügung schriftlich vorliege.

Voraussetzung ist, dass der Arzt, der die Tötung vornehmen soll, keine Heilungsprognose sieht und unerträgliches Leiden diagnostiziert. In den Niederlanden ist Organspende nach Sterbehilfe möglich und findet in Einzelfällen statt.

Ärzte und medizinisches Personal können nach geltender Rechtslage nicht verpflichtet werden, einem Tötungswunsch nachzukommen.

Inzwischen wird im Nachbarland auch darüber diskutiert, ob außer Erkrankungen auch Geldsorgen, Einsamkeit und die Sorge, anderen zur Last zu fallen ein Grund für aktive Sterbehilfe sein könne.

Mit der Legalisierung der aktiven ärztlichen Sterbehilfe ist bereits ein Anstieg der Fallzahlen einhergegangen. Gab es 2002 noch 1882 Ereignisse, waren es 2017 bereits 6585. Mehr als 18.000 Todesgesuche sollen bei der zuständigen Ethikkommission eingegangen sein. Mehr als vier Prozent aller Todesfälle in den Niederlanden werden der aktiven Sterbehilfe zugerechnet. 2018 ging die Zahl der aufgrund des Sterbehilfegesetzes getöteten Menschen erstmals zurück, nämlich auf 6126. Der Aufbau einer Sterbeklinik und von mindestens sechs ambulanten Euthanasieteams sind Folge der steigenden Nachfrage.

Das Herzogtum hat die aktive Sterbehilfe im März 2009 unter bestimmten Voraussetzungen straffrei gestellt.

In Spanien soll im laufenden Jahr die aktive Sterbehilfe eingeführt werden. Dies hat der Kongress im Dezember beschlossen. Ärzten soll es damit freigestellt werden, volljährige Patienten mit schweren, nicht heilbaren Erkrankungen oder unerträglichen Lebensumständen aufgrund chronischer Leiden auf deren Wunsch hin zu töten, sofern diese ihre Forderung bei vollem Bewusstsein vortragen können. Gleiches gilt für Menschen ohne Bewusstsein, die in einer Patentenverfügung Instruktionen für diese Situation niedergelegt haben.

Ärzte und medizinisches Personal sind nicht verpflichtet, an Tötungen teilzunehmen. Vorgeschaltet werden eine Wartefrist (bis zu 40 Tage), um die Haltung des Sterbewilligen zu seinem Sterbewunsch zu prüfen. Außerdem muss jeder Einzelfall von medizinischen und juristischen Experten untersucht werden.

Die Belgier haben seit 2002 Zugang zu aktiver ärztlicher Sterbehilfe und Tötung auf Verlangen. Das Recht, vom Arzt Beihilfe zur Selbsttötung zu fordern, wird auch Minderjährigen jeden Alters eingeräumt und sogar umgesetzt.

2016 hat die erste aktive Tötung eines minderjährigen Patienten heftige Kritik in ganz Europa ausgelöst.

Auf Bundesebene ist die ärztliche Suizidassistenz nicht abschließend geregelt. Umfragen des PEW Research Centers deuten auf einen Stimmungsumschwung in der Gesellschaft hin. 68 Prozent der Menschen in den USA sprechen sich demnach für die Einführung der ärztlichen Suizidassistenz aus.

In Kalifornien und Montana sind bei schweren Erkrankungen im Endstadium Ausnahmen für indirekte Sterbeassistenz erlaubt. Die Bundesstaaten Washington, Oregon und Vermont erkennen ein persönliches Recht auf Entscheidung an und stellen nach Prüfung der Anträge Rezepte auf tödliche Medikamente aus. Oregon hat als erster US-Bundesstaat bereits 1997 die ärztliche Suizidassistenz erlaubt.

Seit 2016 ist die aktive Sterbehilfe legal. Damals erkannte der Oberste Gerichtshof des Landes ein Recht der Kanadier auf einen freiwilligen Tod in Würde an. Das daraufhin erlassene Gesetz sieht als Voraussetzung eine infauste Prognose vor. Kritik gibt es daran, dass der kanadische Gesetzgeber den Handlungsrahmen zu unbestimmt gezogen habe. Etwa 1,12 Prozent der Sterbefälle in Kanada des Jahres 2018 sollen auf ärztliche Sterbeassistenz zurückzuführen sein, berichten Medien.

Mehr als 65 Prozent der Teilnehmer an einem Referendum haben sich am 17. Oktober 2020 für das Recht auf die aktive Beendigung des Lebens unheilbar erkrankter Menschen ausgesprochen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ein Gesetz zur Sterbehilfe soll nun im November 2021 in Kraft treten. Gegen die Pläne gibt es in der Ärzteschaft Neuseelands Widerstand.

Als einziges lateinamerikanisches Land hat Kolumbien die aktive Sterbehilfe seit 2014 legalisiert. Damals hat der Oberste Gerichtshof den Kolumbianern ein „Recht auf würdiges Sterben“ eingeräumt. Den Spruch ausgelöst hatte die Eingabe eines unheilbar an Krebs erkrankten Menschen, der die Einführung der ärztlichen Suizidassistenz in seinem Land selbst allerdings nicht mehr erlebte. Die Möglichkeit dazu ist klar auf austherapierte Patienten beschränkt. Ein Gremium von Wissenschaftlern muss dies vor dem Tötungsakt bestätigen.

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