Positionspapier des BKK Dachverbands

So stellt sich die BKK die Primärversorgung von morgen vor

Der BKK Dachverband sieht in Primärversorgungszentren die Zukunft: Einzelpraxen hält der Kassenverband für genauso überholt wie die hausarztzentrierte Versorgung.

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In den Primärversorgungszentren, deren Konzept vom BKK Dachverband skizziert wird, soll auch das Engagement von Kommunen möglich sein.

In den Primärversorgungszentren, deren Konzept vom BKK Dachverband skizziert wird, soll auch das Engagement von Kommunen möglich sein.

© Jürgen Fälchle / stock.adobe.com

Berlin. Der BKK Dachverband sieht in Primärversorgungszentren (PVZ) eine Antwort auf viele Herausforderungen in der ambulanten Versorgung. In einem am Donnerstag veröffentlichten Positionspapier hat der Kassenverband Leitplanken für solche Einrichtungen diskutiert – inklusive einem Abgesang auf die Einzelpraxis.

Nach den Vorstellungen des Dachverbands der Betriebskassen sollten diese Zentren auf der Basis von weiterentwickelten MVZ fußen. Dies biete die Option, „bevölkerungsbezogenen Versorgungsbedarfen passgenauer zu entsprechen, als dies mit herkömmlichen Einzelpraxen gewährleistet werden könnte“.

Anknüpfungspunkte sollten dafür bestehende Vertragsformen sein – zum Beispiel die hausarztzentrierte Versorgung (HzV). Denn dort würden hausärztliche Tätigkeiten „weit über rein kurative Aspekte hinaus“ definiert. So sollten sich PVZ beispielsweise durch die Integration von Angeboten der Prävention und Gesundheitsförderung auszeichnen. Das Engagement von Kommunen im Rahmen dieser Zentren würde es ermöglichen, dort Formen der aufsuchenden Sozialarbeit zu integrieren.

HzV wird aus Sicht des Kassenverbands überschätzt

Die HzV selbst sieht der BKK Dachverband allerdings als Auslaufmodell: Diese Versorgungsform werde angesichts des zunehmenden Hausarztmangels „an Grenzen der Realisierbarkeit stoßen“. Zudem: „Die Erwartungen an die HzV, allein eine koordinierende Funktion zur Lösung bestehender Schnittstellenprobleme im Gesundheitswesen zu etablieren, haben sich nicht erfüllt.“

Skeptisch zeigt sich der Kassenverband auch bei der Etablierung von Gesundheitskiosken, die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) favorisiert werden – hierdurch würden Parallelstrukturen installiert. Weiterhin plädiert der BKK Dachverband dafür, auch die im Zuge der Krankenhausreform diskutierten Level Ii-Krankenhäuser in die Primärversorgung einzubeziehen: „Diese Häuser können selbst die ambulante Primärversorgung leisten“, heißt es in dem Papier.

Weitere Merkmale und Anforderungen an PVZ aus Sicht des BKK Dachverbands:

Zulassungsverfahren: Die Zulassung eines PVZ sollte – übrigens unabhängig von der Trägerschaft des MVZ – dann Priorität haben, wenn es bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllt: Allgemeinmediziner, Kinder- und Jugendmediziner sowie Medizinische Fachkräfte mit erweiterten Kenntnissen wie beispielsweise Nichtärztliche Praxisassistenz (NäPa), VERAH, Pflegefachkraft oder Sozialtherapeutin. Zudem solle eine solche Einrichtung Kooperationsverträge mit „lokal agierenden Akteuren“ abschließen – als Beispiele werden Terminservicestellen der KVen, der Öffentliche Gesundheitsdienst, Pflegestützpunkte oder ambulante Krebsberatungsstellen genannt – „sowie niedergelassene Fachärzte“, heißt es im Papier.

Teambasierte Versorgung: Eine teambasierte Primärversorgung solle „als neuer Standard“ festgelegt werden. Einzelpraxen könnten „diesen Anspruch schon heute nicht mehr erfüllen“, glaubt der BKK Dachverband. Um die Grundversorgung sicherzustellen, solle die Trennung zwischen ärztlicher und pflegerischer Versorgung überwunden werden. „Perspektivisch“ sollten heilkundliche Tätigkeiten an akademisch qualifizierte Pflegefachkräfte, Community Health Nurses oder Physician Assistants übertragen werden.

Gründungsberechtigung: Über den Kreis der bisher möglichen Träger von MVZ hinaus sollten auch Krankenkassen sowie deren Verbände PVZ gründen dürfen. Vorrangig sollten in den Planungsbezirken solche Einrichtungen entstehen, in denen Hausarztsitze unbesetzt sind.

Finanzierung von PVZ: Ärztliche Leistungen in PVZ sollten nach GOÄ oder nach den Regelungen zur hausarztzentrierten Versorgung in Paragraf 73 SGB V vergütet werden. Die nichtärztlichen und koordinativen Leistungen in den Zentren sollten in bestehende Vergütungen integriert werden. In einer Rahmenvereinbarung im Bundesmantelvertrag könnten für PVZ entsprechende Zuschläge und Pauschalen vereinbart werden, lautet der Vorschlag. (fst)

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