Koalitionsausschuss

So will die Regierung die Corona-Folgen abmildern

Längeres Kurzarbeitergeld, mehr Kinderkrankengeldtage, Erleichterungen für pflegende Angehörige: Die Koalition beschließt weitere Maßnahmen, um die Corona-Folgen zu mindern. Wegen absehbarer Mehrkosten bitten die Krankenkassen vorsorglich um einen Gesprächstermin.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Von links nach rechts: Markus Söder, Vorsitzender der CSU und Ministerpräsident von Bayern, Annegret Kramp-Karrenbauer, Bundesvorsitzende der CDU, Walter-Borjans, Bundesvorsitzender der SPD, und Saskia Esken, Bundesvorsitzende der SPD, sprechen nach einem Treffen mit Bundeskanzlerin Merkel (CDU) am Dienstagabend, vor Journalisten.

Von links nach rechts: Markus Söder, Vorsitzender der CSU und Ministerpräsident von Bayern, Annegret Kramp-Karrenbauer, Bundesvorsitzende der CDU, Walter-Borjans, Bundesvorsitzender der SPD, und Saskia Esken, Bundesvorsitzende der SPD, sprechen nach einem Treffen mit Bundeskanzlerin Merkel (CDU) am Dienstagabend, vor Journalisten.

© Markus Schreiber / Pool AP / dpa

Berlin. Union und SPD stemmen sich gegen die Folgen der Corona-Krise. Am Dienstagabend beschloss der Koalitionsausschuss mehrere Vorhaben, um die gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Pandemie zu begrenzen.

So soll die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes für Betriebe, die bis 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben, auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Auslaufen soll die Maßnahme Ende 2021.

Auch Ärzte und MFA in Kurzarbeit

Interessant sein dürfte der Beschluss der Koalition auch für Beschäftigte im Gesundheitswesen. Zur Hochzeit der Pandemie von März bis Mai hatten hunderttausende Mitarbeiter in 48.300 Arzt- und Zahnarztpraxen sowie 1200 Krankenhäusern Kurzarbeit beantragt. Inwieweit das beantragte Volumen an Kurzarbeit von Ärzten, Pflegekräften und Fachangestellten tatsächlich abgerufen wurde, lässt sich aktuell aber noch nicht sauber beziffern.

Die Sozialversicherungsbeiträge für Kurzarbeiter werden laut Koalitionsbeschluss bis Ende Juni 2021 vollständig erstattet. Ab Juli 2021 sollen Betriebe, die bis Ende Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben, die Beträge zur Hälfte erstattet bekommen. Die hälftige Erstattung kann auf 100 Prozent erhöht werden, sofern eine Qualifizierung während der Kurzarbeit erfolgt.

Fünf Kinderkrankengeldtage mehr

Beschlossen hat die Koalition zudem Maßnahmen, die sich direkt in den Haushalten der Kranken- und Pflegekassen niederschlagen dürften. So sollen gesetzlich Versicherte wegen der Corona-Krise in diesem Jahr Anspruch auf fünf weitere Kinderkrankengeldtage haben – eine Erhöhung also auf insgesamt 15 Tage je Kind.

Für Alleinerziehende sollen es zehn Tage mehr sein – sie hätten demnach Anspruch auf insgesamt 30 Tage Kinderkrankengeld. Die Regelung gilt allerdings nur für Kinder unter zwölf Jahren.

Union und SPD begründen die Ausdehnung des Kinderkrankengeldes damit, dass der bestehende Anspruch angesichts der Corona-Pandemie nicht ausreichen könne.

Länger Unterstützung bei Pflege

Pflegende Angehörige sollen ebenfalls länger von Erleichterungen während der Pandemie profitieren. Laut Koalitionsbeschluss soll, wer Corona-bedingt Angehörige pflegt oder Pflege neu organisieren muss, in diesem Jahr bis zu 20 Arbeitstage freimachen können.

Das Pflegeunterstützungsgeld soll ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage beansprucht werden können, sofern die Pflege aufgrund pandemiebedingter „Versorgungsengpässe“ zu Hause erfolgen muss. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn ein Pflegeheim zum Schutz vor Neuinfektionen zunächst keine neuen Bewohner aufnimmt.

Kassen fürchten Mehrausgaben

Vertreter der Krankenkassen meldeten unmittelbar nach Bekanntwerden der Beschlüsse Redebedarf an. „Mit dieser Entscheidung kommen Mehrausgaben auf die gesetzliche Krankenversicherung zu, die eigentlich in den Bereich der Pandemiebekämpfung fallen“, sagte der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz, am Mittwoch der „Ärzte Zeitung“. „Hier werden wir mit der Bundesregierung darüber ins Gespräch kommen müssen, wie die Mehrkosten ausgeglichen werden.“

Der AOK-Bundesverband nannte die im Koalitionsausschuss vereinbarten Maßnahmen „sinnvoll“. Gleichwohl müsse auch hier sichergestellt sein, „dass eine auskömmliche Refinanzierung gewährleistet wird, um die Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu gefährden“, betonte Verbandssprecher Dr. Kai Behrens.

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) wies darauf hin, dass die Regelungen zum Kurzarbeitergeld „unmittelbar“ Arbeitnehmer Arbeitgeber und die Bundesagentur für Arbeit betreffen würden. Die Kurzarbeit selber aber führe „natürlich“ zu Einnahmeausfällen bei den Kassen, betonte vdek-Chefin Ulrike Elsner. „Diese könnten nur kompensiert werden, wenn eine Regelung geschaffen würde, dass nach dem letzten vollen Gehalt die Beiträge zur Krankenversicherung zu berechnen wären.“

„Millionen Jobs gesichert“

Der Sozialverband VdK lobte den Beschluss zum Kurzarbeitergeld. „Es sichert Millionen von Jobs in der Corona-Krise und hilft den Unternehmen“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele am Mittwoch.

Richtig sei es auch, den Anspruch auf Kinderkrankengeld auszuweiten. Die Koalition könne sich aber nicht auf ihren Beschlüssen ausruhen, so Bentele. „Die Pandemie und die damit einhergehende Krise sind noch nicht vorbei.“

Die Grünen-Pflegepolitikerin Kordula Schulz-Asche kritisierte, pflegende Angehörige bekämen noch immer viel zu wenig Unterstützung. Schon vor Beginn der Pandemie hätten drei von vier pflegebedürftigen Menschen Hilfe aus ihrer Familie, ihrem Freundeskreis oder ihrer Nachbarschaft erhalten. „Die Pandemie dürfte ihren Anteil noch einmal erhöht haben, wo die Versorgung durch ambulante Pflegedienste oder wichtige Unterstützungsangebote wie Tages- und Nachtpflege weggebrochen sind.“

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