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„Überraschend hoch“

So viele Praxen haben Kurzarbeit angemeldet

Auch für Beschäftigte im Gesundheitwesen ist während der Coronavirus-Pandemie häufig Kurzarbeit angesagt. Wie viele Arztpraxen und Krankenhäuser es von März bis Mai betraf, hat das Bundesarbeitsministerium auf Anfrage der Grünen nun verraten.

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Für knapp 838.000 Mitarbeiter im Gesundheits- und Sozialwesen war in den drei Berichtsmonaten insgesamt Kurzarbeitergeld angemeldet worden.

Für knapp 838.000 Mitarbeiter im Gesundheits- und Sozialwesen war in den drei Berichtsmonaten insgesamt Kurzarbeitergeld angemeldet worden.

© Stockfotos-MG / stock.adobe.com

Berlin. Für hunderttausende Mitarbeiter von 48 .300 Arzt-und Zahnarztpraxen sowie 1200 Krankenhäusern war in den Monaten März bis Mai in Kurzarbeit angezeigt.

Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Frage der Obfrau der Grünen im Gesundheitsausschuss, Kirsten Kappert-Gonther, hervor, die der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.

„Angesichts der Ausgleichszahlungen ist die Zahl der Beschäftigten, für die in Krankenhäusern und niedergelassenen Praxen Kurzarbeit angezeigt wurde, überraschend hoch“, sagte Kappert-Gonther der „Ärzte Zeitung“ auf Anfrage.

Die Anträge auf Kurzarbeit seien im Gesundheitswesen sprunghaft angestiegen, heißt es in der Antwort aus Minister Hubertus Heils (SPD) Haus. Demnach waren im März für 40 .977 Mitarbeiter von Arzt-und Zahnarztpraxen Kurzarbeit beantragt, im April für 259 .662 und im Mai für 26 .041.

Statistik ist noch unscharf

Die Krankenhäuser zeigten im März für 7616 Mitarbeiter Kurzarbeit an, im April für 60 .769 und im Mai für 14.919. Gesundheits- und Sozialwesen zusammengenommen war in den drei Berichtsmonaten für 838.804 Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld beantragt.

Inwieweit das beantragte Volumen an Kurzarbeit tatsächlich abgerufen wurde, steht im Augenblick noch nicht fest. „Die Statistik zur realisierten Kurzarbeit steht in der erforderlichen Differenzierung erst nach einer Wartezeit von fünf Monaten zur Verfügung“, teilte das Arbeitsministerium dazu mit. Die tatsächlich realisierten Kurzzarbeiterzahlen würden erfahrungsgemäß niedriger ausfallen. Eine Unterscheidung nach Facharztrichtung sei nicht möglich.

Es sei richtig gewesen, schnell einen Schutzschirm für Praxen und Krankenhäuser aufzuspannen, sagte Kappert-Gonther. Für vergleichbare Situationen müsse die Bundesregierung jedoch sicherstellen, dass die Unterstützung aus Steuermitteln passgenau sei und nicht womöglich an den tatsächlichen Bedarfen vorbeigehe, sagte die Grünen-Politikerin mit Blick auf den weitreichenden Ausgleich von Umsatzausfällen in Arztpraxen du Kliniken aus Steuer- und Versichertengeld. (af)

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