Sozialausgleich birgt fiskalischen Sprengstoff

Wie viel Geld der geplante Sozialausgleich im Gesundheitsfonds künftig kosten wird, weiß der Gesetzgeber derzeit nicht. Entsprechend soll der Finanzbedarf auch erst im Jahr 2014 festgelegt werden.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Der Sozialausgleich entpuppt sich als Groschengrab unbekannter Größe: Konkrete Zahlen hat die Regierung aus dem Entwurf gestrichen.

Der Sozialausgleich entpuppt sich als Groschengrab unbekannter Größe: Konkrete Zahlen hat die Regierung aus dem Entwurf gestrichen.

© streiflicht / imago

BERLIN. Die Gesundheitsreform zieht einen künftig unbekannten Finanzbedarf nach sich. Das geht aus dem Referentenentwurf des GKV-Finanzierungsgesetzes hervor, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt. In den früheren Diskussionsentwürfen hatte es noch geheißen, ab dem Jahr 2014 solle der Gesundheitsfonds jährlich eine Milliarde Euro erhalten, um den geplanten Sozialausgleich zu finanzieren. Jetzt lautet die Formulierung: "Ab dem Jahr 2015 sollen zur Finanzierung des Sozialausgleichs weitere Zahlungen aus Bundesmitteln gewährt werden."

Zugleich wird im Referentenentwurf der Zeitraum, in dem der Sozialausgleich aus der Liquiditätsreserve des Fonds gedeckt werden soll, um ein Jahr gestreckt, und zwar bis 2014 statt wie bisher 2013. 2014 wird dann erstmals gesetzlich festgelegt, wie viel Geld der Fonds im darauf folgenden Jahr erstmals an Bundesmitteln erhalten soll.

Im kommenden Jahr erhält der Gesundheitsfonds vom Bund einmalig eine zusätzliche Finanzspritze von zwei Milliarden Euro. Mit dem Zuschuss soll der Sozialausgleich finanziert werden. Dieser wird nach den Plänen des Gesundheitsministeriums dann wirksam, wenn ein gesetzlich Versicherter mehr als zwei Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Einkommens für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag bezahlen muss.

Mit der Neuformulierung entwickelt sich der Sozialausgleich zur haushalterischen Blindbuchung. Denn der Bund muss in den kommenden sechs Jahren aufgrund der Schuldenbremse im Grundgesetz insgesamt 65 Milliarden Euro sparen. Nach neuen Zahlen des Statistischen Bundesamtes betrug allein im ersten Halbjahr 2010 das Finanzierungsdefizit des Bundes rund 42,8 Milliarden Euro - mehr als doppelt so viel wie im Vorjahreszeitraum (18,7 Milliarden Euro).

Andere strittige Passagen im Referentenentwurf sind im Vergleich zu früheren Entwürfen unverändert geblieben. So auch der Passus zum Paragrafen 73 b SGB V, mit dem die Vergütung in Hausarztverträgen auf den durchschnittlichen Fallwert der Hausärzte in einer KV-Region beschränkt wird.

Nach wie vor lautet die Begründung: "Höhere Honorare für Hausärzte in HzV-Verträgen sind weder gegenüber den Beitragszahlern noch gegenüber anderen Hausärzten sowie anderen ambulanten ärztlichen Leistungserbringern zu rechtfertigen, sofern sie nicht durch Effizienzsteigerungen und Einsparungen in anderen Bereichen erwirtschaftet werden."

Viel Zeit für Änderungen im vorparlamentarischen Verfahren bleibt ohnehin nicht mehr. Das Bundeskabinett will am 22. September über die Gesundheitsreform entscheiden.

Fonds-Erfinder lobt geplanten Sozialausgleich

Der Dortmunder Ökonomie-Professor Wolfram Richter ist in der Gesundheitsszene allenfalls Insidern bekannt - dabei gilt Richter als Erfinder des Gesundheitsfonds. Im September 2005 sendete er den Vorschlag für einen "Sonderhaushalt GKV" an die Regierungsparteien: Das Konzept wurde zum Kompromissmodell der großen Koalition. In einem neuen Aufsatz begrüßt Richter den Plan, die bisherige Überforderungsklausel für gesetzlich Versicherte von einem Prozent des Haushaltseinkommens zu entdeckeln und in einen Sozialausgleich zu überführen.

Als Folge der Zusatzbeiträge würden Versicherte "Kosten und Nutzen von Kassenleistungen sorgfältiger als bisher prüfen", schreibt Richter. Dieser Anreiz sei "für die Eindämmung der Gesundheitskosten von zentraler Bedeutung".

Die FDP mit ihrem Modell einer Pauschalprämie fällt bei Richter durch. Eine "auf die GKV beschränkte Umfinanzierung der Arbeitnehmerbeiträge (...) hat keine realen Arbeitsmarktwirkungen", warnt er.

Richter prognostiziert, dass es der FDP schwer fallen würde, "die Bevölkerung von dem Nutzen einer solchen Reform zu überzeugen". Ein derartiger Schritt, so der Ökonom, werde "allenfalls dann breitere Zustimmung finden, wenn ein größerer, gesellschaftspolitisch bedeutsamer Zusammenhang hergestellt wird". Als ein Beispiel dafür nennt Richter die Aufhebung der "nicht länger rational begründbaren Grenze" zwischen GKV und PKV. Doch genau das hat die schwarz-gelbe Regierung schon in ihrem Koalitionsvertrag ausgeschlossen.

Der Aufsatz "Finanzierung des Krankenversicherungsschutzes: Entgleiste Reformdebatte wieder auf der Spur" kann heruntergeladen werden unter: http://ftp.iza.org/sp29.pdf

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 26.08.201017:46 Uhr

GKV-Finanzen, Gesundheitsfonds und ein Ententanz - Ein Deutsches Trauerspiel

Auch wenn ich mit Herrn Professor Wolfram Richter, profilierter Wirtschaftswissenschaftler der TU Dortmund nicht immer einer Meinung bin, schätze ich seine Integrität und Weitsicht. Die Auswirkungen der Zusatzbeiträge müssen für die GKV-Versicherten, die das nicht bezahlen können, sozial abgesichert werden. Aber was ist von einer Bundesregierung zu halten, die einen derart dilettantischen Gesundheitsminister vorschickt.

Bei einer Diskussionsrunde im ZDF am 8.7.2010 ging Herr Kollege Philipp Rösler noch von einem Haushaltsbedarf von 1 Milliarde Euro allein für die Stützung prekärer Einkommensverhältnisse, Niedriglohngruppen und Sozialhilfe- bzw. ALG-II-Empfänger nur bei den "Zusatzprämien" aus (das GKV-Gesamtdefizit soll 9-11 Milliarden betragen). Da wurde schon im Studio skeptisch hinter vorgehaltener Hand gelacht und seiner fantastischen FDP-Milchmädchenrechnung misstraut. Eine vom Ministerium geforderte röslersche "Kultur des Vertrauens" brach später völlig weg: Die Experten des ''Handelsblatt'' errechneten zusätzliche Steuerminderung von 2 Milliarden Euro, da das Bundesverfassungsgerichts (BVG) entschieden hat, dass alle Aufwendungen für die Gesetzliche Krankenversicherung und den Gesundheitsfonds ab 1. 1. 2010 steuerlich voll abzugsfähig sein müssen. Danach fehlten schon 3 Milliarden. Und jetzt steht im Referentenentwurf keine konkrete Angabe des Finanzbedarfs für die Änderungswünsche der Koalition von FDP und CDU/CSU?

Was für eine Laienspielerschar!

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