Kurzzeitpflege

Sozialverband: Kureinrichtungen für Pflegebedürftige öffnen

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Urlaub mit pflegebedürftigem Partner: Der VdK will das möglich machen, indem Reha-Einrichtungen für diese Fälle geöffnet werden.

Urlaub mit pflegebedürftigem Partner: Der VdK will das möglich machen, indem Reha-Einrichtungen für diese Fälle geöffnet werden.

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Berlin. Weil in Deutschland Kurzzeitpflegeplätze fehlen, fordert der Sozialverband VdK, Reha-Einrichtungen und Mutter-Kind-Kuren für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu öffnen, damit diese auch mal Urlaub machen können. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagte der „Bild am Sonntag“: „Aus Gesprächen mit Betroffenen wissen wir, dass viele Ehepartner lieber gemeinsam verreisen wollen.“ Doch das Angebot an guten Pflegehotels sei noch viel zu klein.

„Ich könnte mir gut vorstellen, Reha-Einrichtungen und Mutter-Kind-Kureinrichtungen, die ja häufig in Urlaubsregionen liegen, um ein Angebot für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu erweitern.“ Das hätte den Vorteil, dass die medizinische Infrastruktur dort schon vorhanden ist.

„Reha-Einrichtungen könnten einige Zimmer zu Kurzzeitpflegeplätzen umgestalten“, so Bentele. „Um Kraft für ihre aufopferungsvolle Arbeit zu tanken, müssen pflegende Angehörige auch Urlaub machen können.“

Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, sieht die Bundesländer in der Pflicht: „Sie müssen endlich ihrer Verpflichtung nachkommen, die Investitionskosten zu übernehmen. Nur so kann flächendeckend ein gutes Versorgungsangebot, auch bei den Kurzzeitpflegeplätzen, vorgehalten werden.“

10.316 Kurzzeitpflegeplätze gibt es laut Statistischem Bundesamt in Deutschland. 46.376 weitere Plätze könnten dafür mitgenutzt werden (Stand Dezember 2021). (KNA)

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Kommentare
Hans Christoph 23.07.202317:26 Uhr

Sozialverband : Kureinrichtungen für Pflegbedürftige öffnen ....bravo....bravo..
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die Anregungen der VdK Präsidentin Verena Bentele werden vom PRO Senioren PAKT voll unterstützt.
In diesem Zusammenhang sei doch auch positiv erwähnt, seit 1.Juli 2023 ist es möglich bei Krankenhaus-
einweisung eines Pflegebedürftigen die / den pflegende/n Angehörige/n mit aufzunehmen.
Damit wird dem Personalmangel an Krankenhäusern praktisch entgegengewirkt.
Wer kennt denn den Pflegebedürftigen am besten? Essgewohnheiten, Pflegebedarf etc. natürlich der/die
pflegende Angehörige.
Also gesetzliche Möglichkeiten müssen eben auch öffentlich gemacht werden.. und genutzt werden..jetzt...

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