Spätabtreibungen spalten den Bundestag

Im Streit um eine Regelung bei Spätabtreibungen haben sich die Fronten im Bundestag verhärtet. Ein gemeinsamer Gesetzentwurf ist nicht in Sicht.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

Im Zentrum des Konflikts zwischen zwei Abgeordnetengruppen steht die Bedenkfrist von drei Tagen für die Frau nach Indikationsstellung. Das sieht der Gesetzentwurf von Johannes Singhammer (CSU), Kerstin Griese (SPD) und Ina Lenke (FDP) vor (wie berichtet). Im konkurrierenden Antrag von Christel Humme, Elke Ferner und Caren Marks (alle SPD) ist nur von einer "ausreichenden Bedenkzeit, in der Regel mindestens drei Tage" die Rede. Wie lange "ausreichend" im Einzelfall ist, solle der Gesetzgeber nicht festlegen, so die Parlamentarier. Kritiker des Entwurfs halten diese Regelung für verfassungsrechtlich bedenklich, weil Schwangere und Arzt so keine Rechtssicherheit hätten.

Strittig ist des Weiteren, ob Ärzte verpflichtet werden sollen, betroffene Frauen zu beraten oder ob sie auf eine Einrichtung zur psychosozialen Beratung verweisen sollen. Die Initiatoren des gruppenübergreifenden Antrags wollen an der zentralen Rolle der Ärzte bei der Beratung festhalten.

"Unvereinbar" nennt die Gruppe um Christel Humme dagegen die Forderung, Ärzte zur Beratung zu verpflichten und ein Versäumnis mit bis zu 5000 Euro Geldbuße zu ahnden. Ärzte sollten ihre Entscheidungen alleine "nach medizinischen Notwendigkeiten" treffen. Man vertraue darauf, "dass Ärzte gemeinsam mit ihren Patientinnen zu verantwortungsbewussten Entscheidungen kommen", erklärten Humme, Ferner und Marks am Dienstag. Die Positionen der Gruppe um Singhammer seien "letztlich unvereinbar" mit dem eigenen Gesetzentwurf.

Am Mittwoch hat der Familienausschuss des Bundestags über beide Entwürfe sowie weitere Anträge nicht abgestimmt, sondern sie ans Plenum überwiesen. Damit muss der Bundestag voraussichtlich am 13. Mai über beide Entwürfe entscheiden.

Zuletzt haben knapp 300 Abgeordnete sich für den gruppenübergreifenden Entwurf von Singhammer, Griese und Lenke ausgesprochen. Bisher 141 Parlamentarier haben den Antrag von Humme (SPD) unterschrieben.

50 Befürworter verzeichnet bisher der Antrag der Linksabgeordneten Kirsten Tackmann. Darin wird völlig auf Änderungen im Schwangerschaftskonflikt-Gesetz verzichtet.

Am 13. Mai soll der Bundestag die Anträge abstimmen.

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