Ergebnis des Schätzerkreises

Spahn kündigt Ausgleich des Milliardendefizits der GKV an

Der Schätzerkreis beim Bundesamt für Soziale Sicherung prognostiziert ein Minus von sieben Milliarden Euro. Das Gesundheitsministerium reagiert umgehend: Ein Steuerzuschuss soll die Lösung sein.

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Die gesetzlichen Krankenkassen brauchen einen Milliardenzuschuss vom Bund.

Die gesetzlichen Krankenkassen brauchen einen Milliardenzuschuss vom Bund.

© Jens Kalaene/ZB/dpa

Berlin. Eine Stärkung des Wettbewerbs der Kassen und „konsequentes Versorgungsmanagement“ über Selektivverträge hat die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände gefordert. Die Vereinigung reagierte damit auf die Prognose des Schätzerkreises zu Einnahmen und Ausgaben der Krankenkassen im kommenden Jahr. Die Experten haben am Mittwochabend für das Jahr 2022 ein Defizit der Gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von sieben Milliarden Euro vorhergesagt.

Das Schätzergebnis sei eine „klare Aufforderung zu grundlegenden Reformen im Gesundheitswesen“, heißt es in der Mitteilung der Arbeitgeber. Der Auftrag an die neue Bundesregierung laute: „Finger weg von neuen Ausgabenlasten“.

Noch am Abend kündigte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine Rechtsverordnung an, die den Ausgleich des Kassendefizits aus Steuermitteln regeln soll. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) muss zustimmen. Das Ergebnis des Schätzerkreises diene dabei allerdings lediglich als Orientierungsmarke, hieß es bei den Kassenverbänden. Dort hofft man auf einen sogar höheren Betrag.

28 Milliarden Euro benötigt

Insgesamt benötigt die GKV im kommenden Jahr rund 28 Milliarden Euro, um die sich auftuende Finanzierungslücke zu schließen. Das ist mehr als doppelt soviel wie der regulär vereinbarte Steuerzuschuss von jährlich 14,5 Milliarden Euro. Bereits im Mai hatten Spahn und Scholz den Zuschuss für 2022 um sieben Milliarden auf 21,5 Milliarden Euro aufgestockt. Nun werden voraussichtlich weitere sieben Milliarden Euro fällig. Konkret rechnen die Experten des Schätzerkreises mit Einnahmen von 256,8 Milliarden Euro. Die erwarteten Ausgaben der Kassen sehen sie bei 284,2 Milliarden Euro.

Weitere Einnahmen können die Kassen über die kassenindividuellen Zusatzbeiträge generieren. Hier zieht jedoch die Sozialgarantie der Regierung eine Grenze. Bei den Sozialausgaben sollen 40 Prozent vom Brutto nicht überschritten werden. Deshalb hat der Gesetzgeber den durchschnittlichen Zusatzbeitrag mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz für 2022 bereits auf 1,3 Prozent festgeschrieben. Die Zusatzbeiträge werden seit 2019 wieder von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu gleichen Teilen getragen. Die Kassen können vom Durchschnittswert abweichen. Eine Obergrenze ist nicht vorgesehen.

Die Verbände der Kassen forderten Regierung und Bundestag auf, die zusätzlich benötigten Mittel in voller Höhe „so schnell wie möglich“ zu gewähren. Hintergrund ist, dass die Kassen ihre Haushalte für das kommende Jahr aufstellen müssen und damit auch ihre kassenindividuellen Zusatzbeiträge. (af)

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