„Blankoverordnung“ geplant

Pflegekräfte sollen mehr Verantwortung in der Versorgung übernehmen

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will Pflegekräften künftig mehr Verantwortung einräumen – etwa in der Wundversorgung. Unumstritten ist das als „Blankoverordnung“ bekannte Verfahren nicht.

Von Thomas Hommel Veröffentlicht:
Spahn plant „Blankoverordnung“ auch für Pflegekräfte. Darunter soll auch die Wundbehandlung fallen.

Spahn plant „Blankoverordnung“ auch für Pflegekräfte. Darunter soll auch die Wundbehandlung fallen.

© gamelover / stock.adobe.com

Berlin. Pflegekräfte sollen im Bereich der häuslichen Krankenpflege künftig stärker eigenverantwortlich tätig werden können. Dazu soll die allgemein als „Blankoverordnung“ bezeichnete Versorgungsform regelhaft im Sozialgesetzbuch verankert werden.

Das geht aus einem aktualisierten „Arbeitsentwurf“ des Bundesgesundheitsministeriums für ein „Pflegereformgesetz“ hervor. Das Papier liegt der „Ärzte Zeitung“ vor.

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Hausarzt behält den Hut auf

Ziel der geplanten Neuregelung sei es, die Rolle „gut ausgebildeter Pflegefachkräfte in der interprofessionellen Zusammenarbeit“ weiter zu stärken und die Pflegebeschäftigten in die Lage zu versetzen, mehr Verantwortung in der Versorgung zu übernehmen, schreibt das Gesundheitsministerium in seinem Papier.

Seit dem 1. Januar 2020 können bereits Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Logotherapeuten auf Grundlage einer „Blankoverordnung“ bei bestimmten Indikationen selbstständig tätig werden.

Der Hausarzt trifft dabei lediglich die Entscheidung, dass eine Behandlung beim Patienten nötig ist. Über alles Weitere wie Art der Therapie, deren Frequenz und Dauer entscheidet der jeweilige Heilmittelerbringer. Dieses Verfahren soll nun auch in der professionellen Pflege greifen.

Voraussetzung ist allerdings, dass die Pflegefachkraft für die jeweilige Tätigkeit qualifiziert ist, und dass sie sich dazu regelmäßig mit dem Arzt „rückkoppelt“, sprich austauscht.

Wundversorgung als Beispiel

Als besonders geeignet für eine „Blankoverordnung“ nennt das Ministerium Leistungen im Bereich der Wundbehandlung oder der Versorgung mit Kompressionsstrümpfen. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll in einer Richtlinie Details zur „Blankoverordnung“ für Pflegebeschäftigte festlegen.

Unumstritten ist die Regelung der „Blankoverordnung“ nicht. Pflegeverbände fordern zwar seit Jahren schon eine größere Eigenverantwortung für Pflegeprofis – beispielsweise in der Diabetes- oder der Dekubitusbehandlung.

Dafür aber immer erst eine „Blankoverordnung“ beim Hausarzt einholen zu müssen, sei angesichts der hohen Qualifikationsprofile in der Pflege anachronistisch und überdies wenig ressourcenschonend.

Ärztefunktionäre wiederum legen Wert darauf, dass die Letztverantwortung bei einem Arzt verbleiben und die „Blankoverordnung“ daher dem Prinzip der Delegation und nicht dem der Substitution ärztlicher Aufgaben folgen müsse. (Mitarbeit: af)

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Kommentare
Ulrike Messerschmied 18.03.202116:49 Uhr

Im Entwurf ist auf S. 68 zu lesen: ,,Eine ,Blankoverordnung' häuslicher Krankenpflege ist insbesondere bei folgenden Leistungen geeignet: Positionswechsel zur Dekubitusbehandlung sowie An- oder Ausziehen von ärztlich verordneten Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen, Anlegen oder Abnehmen eines Kompressionsverbandes.'' Da kann man nur sagen: Wow, da hat man sich ja mal richtig weit mit der Heilkundeübertragung aus dem Fenster gelehnt! Versorgung chronischer Wunden, Schmerztherapie, Diabetes- oder Bluthochdruckbehandlung - Fehlanzeige - und für den kümmerlichen Vorschlag im Entwurf soll man sich weiterhin eine Erlaubnis vom Hausarzt holen müssen. Lieber Herr Spahn: Lassen Sie es doch lieber gleich ganz: Diese Almosen hat jedenfalls keine geschulte Pflegefachkraft nötig! Übrigens: Was ist eigentlich mit den Fachkräften in stationären und teilstationären Einrichtungen: Traut man denen etwa noch weniger zu?

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