Erlösrückgänge
Spahn spannt Rettungsschirm für Kliniken weiter auf
Gesundheitsminister Jens Spahn kommt den Krankenhäusern bei der Spitzabrechnung für das Corona-Jahr 2021 entgegen. Die Kliniklobby zeigt sich zufrieden – Kassenvertreter murren.
Veröffentlicht:Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat seinen Verordnungsentwurf zur weiteren finanziellen Stützung der Krankenhäuser in der Coronavirus-Pandemie aktualisiert. Demnach sollen für den Ganzjahresausgleich 2021 nunmehr 98 Prozent der Erlöse des Jahres 2019 zugrunde gelegt werden. Ursprünglich waren 95 Prozent als Grundlage geplant. Der neue Entwurf liegt der „Ärzte Zeitung“ vor.
Laut Entwurf soll bei der Erlösermittlung darüber hinaus die „85/85-Regel“ zur Anwendung kommen: Demzufolge müssen 85 Prozent der den Krankenhäusern zufließenden Freihaltepauschalen bei der Berechnung des Ganzjahresausgleichs als Erlöse berücksichtigt werden. Erlösanstiege aufgrund Corona-bedingter Ausgleichszahlungen sollen so miteinander „verrechnet“ werden.
Corona-Schutzschirm bis Ende Mai
Grundsätzlich sollen die derzeit geltenden Regelungen für Ausgleichszahlungen für verschobene Operationen und freigehaltene Kapazitäten für Corona-Patienten bis Ende Mai verlängert werden. Die Länder sollen anspruchsberechtigte Krankenhäuser bereits ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt benennen können.
Ebenfalls verlängert wird die Möglichkeit von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Ausgleichszahlungen für Corona-bedingte Einnahmeausfälle zu erhalten. „Es hat sich gezeigt und ist noch immer absehbar, dass die COVID-19-Pandemie auch im Jahr 2021 weiterhin den umfassenden Einsatz aller erfordern wird“, schreibt das BMG in seinem Entwurf.
DKG: Kein Haus darf in Not geraten
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) erklärte, mit den vorgesehenen Maßnahmen könnten die Liquidität der Kliniken über das Jahr 2021 gesichert und Erlösausfälle in der Regelversorgung kompensiert werden. „Kein Krankenhaus“ dürfe Corona-bedingt in Existenznöte geraten, so die Kliniklobby.
Der Ganzjahreserlösausgleich sei die „zentrale Maßnahme zur Sicherung der Liquidität“ der Häuser. „Hier begrüßen wir, dass das Ministerium den fünfprozentigen Abschlag auf die Referenzbasis von 2019 deutlich reduziert hat, auch wenn wir einen gänzlichen Verzicht auf einen solchen Abschlag nach wie vor für sachgerecht halten“, sagte der designierte Vorstandschef der DKG, Dr. Gerald Gaß. Die Begrenzung der Liquiditätshilfen bis Ende Mai müsse man „angesichts der weiteren Entwicklung der Pandemie“ fortlaufend diskutieren.
Finanzielle Hilfen für Ärzte
Was der Rettungsschirm für Praxen vorsieht
Vertreter der Krankenkassen reagierten deutlich zurückhaltender. Es sei zwar „grundsätzlich richtig“, dass die Freihaltepauschalen für die Krankenhäuser verlängert werden sollten, sagte der Vorstandschef des AOK-Bundesverbands, Martin Litsch, am Rande einer Pressekonferenz zum neuen Krankenhaus-Report der Kasse am Dienstag in Berlin. Nur so ließen sich die im Zuge der dritten Pandemiewelle zu erwartenden „aufsteigenden“ COVID-19-Fallzahlen in den Kliniken bewältigen.
„Versicherte dürfen zahlen, Länder entscheiden“
Dass beim Ganzjahresausgleich für 2021 nunmehr 98 Prozent des Budgets von 2019 ausschlaggebend sein sollten, komme jedoch „einem Grundeinkommen für die Krankenhäuser“ gleich, was aus deren Sicht „sicher nicht schlecht“ sei, sagte Litsch.
Problematisch sei zudem, dass die Liquiditätshilfen von den Kassen bezahlt werden sollten, die Länder aber entschieden, wohin sie fließen. „Die Beitragszahler dürfen zahlen, die Länder dürfen bestimmen – das ist eine Gangart, die wir nicht gut finden“, so Litsch. (Mitarbeit af)