Kommentar – DVG

Steiniger Weg für App-Anbieter

Das Kabinett hat Spahns Digitalgesetz gebilligt – so sollen Apps in die Versorgung kommen. Doch Vorsicht vor Goldgräberstimmung.

Wolfgang van den BerghVon Wolfgang van den Bergh Veröffentlicht:

Grünes Licht für das Digitale-Versorgung-Gesetz von Gesundheitsminister Spahn – wohl gemerkt: für die abgespeckte Variante. Und schon verlagert sich der Fokus auf Gesundheits-Apps, die künftig vom Arzt verschrieben werden dürfen.

Bitkom-Chef Bernhard Rohleder lobt die Entscheidung als zukunftsweisend. Doch der Umgang mit den neuen Medizinprodukten will gelernt sein. Das gilt für Ärzte und Patienten gleichermaßen. Insbesondere Ärzte brauchen seriöse Informationsquellen.

Und hier kommt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ins Spiel, dessen Verantwortung deutlich wächst. Von seinem Votum hängt künftig ab, ob die Kassen die Kosten für eine App übernehmen oder nicht.

Vor Goldgräberstimmung bei den App-Entwicklern sei allerdings gewarnt. Vielen dürfte noch nicht bewusst sein, dass der Weg, einen qualifizierten Nutzen zu belegen, oft sehr steinig ist. Die Hersteller von Arzneimitteln wissen davon ein Lied zu singen.

Lesen Sie dazu auch: Nach dem Kabinettsbeschluss: Spahns App-Gesetz erntet gemischtes Echo

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