Sektorenübergreifende Versorgung

Strafe für Klinik ist sicher, die Lösung fehlt

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Berlin. Müssen Patienten länger im Krankenhaus bleiben, weil eine ambulante Anschlussversorgung nicht sichergestellt ist, haben Kliniken seit dem MDK-Reformgesetz ein Problem: Sie müssen eine Strafzahlung wegen „sekundärer Fehlbelegung“ fürchten.

Eine wirkliche Antwort auf dieses Dilemma hat Thomas Gebhart, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, nicht. Auf Anfrage der grünen Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink erklärt er nur, Kliniken seien ohnehin bereits gesetzlich verpflichtet, Patienten beim Übergang in die Anschlussversorgung zu unterstützen.

Weil beispielsweise Kurzzeitpflegeplätze rar sind, berate die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Sektorenübergreifende Versorgung“ darüber, ob und wie eine „Übergangspflege“ im Krankenhaus nach der stationären Behandlung eingeführt werden könne, so Gebhart.

Mit dem MDK-Reformgesetz wurde für Kliniken ein Aufschlag von mindestens 300 Euro festgelegt, wenn eine Abrechnung beanstandet wird. Doch durch die neue von Fallpauschalen unabhängige Pflegepersonalkostenfinanzierung sinke ohnehin der Anreiz für Kassen, die Verweildauer von Patienten zu prüfen, erläutert er. (fst)

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