Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten
Strohfrauen und Abrechnungsbetrug: Schwere Verstöße sind in Schleswig Holstein selten
Ein Strafbefehl, vier Unterrichtungen der Staatsanwaltschaft - die Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen hat es in den beiden vergangenen Jahren in Schleswig-Holstein nur selten mit schweren Verstößen zu tun gehabt.
Veröffentlicht:Bad Segeberg. Eine angestellte Ärztin, die es nie gegeben hat, deren fiktive Leistungen aber zur Abrechnung kamen: Auch so etwas kommt vor unter den Fällen, mit denen sich die Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen nach Paragraf 81a SGB V in Schleswig-Holstein auseinandersetzen muss. Die in der KV-Abgeordnetenversammlung vorgestellte Bilanz zeigte aber: Dies sind absolute Ausnahmen.
Neben der Abrechnung von nicht abgerechneten Leistungen und der Beschäftigung einer „Strohfrau“ geht es in den betrachteten Fällen u.a. um Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und um Falschabrechnung nach der Coronavirus-Testverordnung. Die Bilanz für die Jahre 2024 und 2025: Es gab 42 neue Hinweise auf mögliche Verstöße, zwölf alte Verfahren wurden behandelt, 15 Maßnahmen eingeleitet. In vier Fällen bewertete die Stelle die Verstöße als so gravierend, dass sie die Staatsanwaltschaft einschaltete, in einem Fall kam es zu einem Strafbefehl. Die Gesamtschadenssumme, die aus den behandelten Fällen resultierte, betrug etwas mehr als eine halbe Million Euro.
Plausibilitätsprüfung erspart Arbeit
KV-Justiziarin Alexandra Stebner, die die Bilanz in der KV-Abgeordnetenversammlung vorstellte, stellte aber auch klar: Auch vermeintlich kleinere Verstöße oder Missverständnisse in der Abrechnung werden korrigiert. Dass die Summe und die Zahl der Verstöße gering waren, sieht sie auch in der vorgeschalteten Plausibilitätsprüfung der KV begründet, mit der viele Fehler im Vorwege erkannt werden. (di)








